Frage von splash2k5 28.12.2012

GKV Leistungen Kieferothopädie >21 Jahre?

  • Hilfreichste Antwort von RHWWW 29.12.2012

    Hallo,

    maßgebend ist, ob die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Danach gibt es nur noch sehr, sehr seltene Ausnahmen:

    http://www.g-ba.de/downloads/62-492-8/RL-Kieferorthopaedie.pdf -> Punkt 4

    Gruß

    RHW

  • Antwort von sassenach4u 28.12.2012

    Kieferorthopädische Leistungen gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Egal, ob das schon vorher festgestellt wurde. Die Behandlung hätte schon längst durchgeführt werden können. Von der GKV ist nichts zu erwarten, das geht jetzt nur auf eigene Rechnung.

  • Antwort von DerHans 28.12.2012

    Die Kasse zahlt den Zuschuss. Nach erfolgreicher Behandlung wird auch der Rest erstattet.

    Bei Volljährigen geht maqn sdavon aus, dass sie selbst ihren Anteil zu zahlen haben.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!