GKV Leistungen Kieferothopädie >21 Jahre?
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin muss in eine Kieferorthopädische Behandlung wohl auch mit Zahnspange. Auf Grund von 2 Zähnen die im Kiefer sind aber nicht richtig in der Reihe gewachsen sind, ist dieser Eingriff notwendig. Diagnostiziert wurde der / die überstehende Zähne schon vor dem 18. Lebensjahr allerdings war bis dato kein Zugriff erforderlich aber lt. Zahnarzt in Zukunft notwendig gewesen. Jetzt meine Frage:
Damals war es schon voraussehbar und dokumentiert das Sie diesen / diese Zähne hat bringt das was oder ist es schlichtweg Pech?
Gibt es sonstige Möglichkeiten noch Zuschüsse seitens der KK?
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Hallo,
maßgebend ist, ob die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Danach gibt es nur noch sehr, sehr seltene Ausnahmen:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-8/RL-Kieferorthopaedie.pdf -> Punkt 4
Gruß
RHW
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Kieferorthopädische Leistungen gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Egal, ob das schon vorher festgestellt wurde. Die Behandlung hätte schon längst durchgeführt werden können. Von der GKV ist nichts zu erwarten, das geht jetzt nur auf eigene Rechnung.
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Die Kasse zahlt den Zuschuss. Nach erfolgreicher Behandlung wird auch der Rest erstattet.
Bei Volljährigen geht maqn sdavon aus, dass sie selbst ihren Anteil zu zahlen haben.
Kommentar von splash2k5splash2k5 28.12.2012Welchen Zuschuss und in welcher Höhe? Wenn die Behandlung erfolgreich ist wird die Differenz auch von der GKV übernommen?
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Danke für den Stern!