Weiß das jemand? Muss das wissen. Wenn ja gibt es vielleicht einen Anspruch gegen die Krankenkasse.
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Der EuGH hat gerade entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen als öffentlicher Auftraggeber einzustufen sind. Deshalb ist bei der Vergabe von Aufträgen auf das entsprechende Recht zu achten.