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Gilt Vergaberecht auch für gesetzliche Krankenkassen?

gefragt von Wasson am 30.06.2009 um 18:38 Uhr

Weiß das jemand? Muss das wissen. Wenn ja gibt es vielleicht einen Anspruch gegen die Krankenkasse.


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anonym
beantwortet von Weigan am 30. Juni 2009 18:41
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Der EuGH hat gerade entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen als öffentlicher Auftraggeber einzustufen sind. Deshalb ist bei der Vergabe von Aufträgen auf das entsprechende Recht zu achten.



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