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Gilt Umzug immer als außerordentlicher Kündigungsgrund in einem Fitnessstudio oder Sportverein?

gefragt von Friedrich99 am 06.06.2008 um 9:36 Uhr

Ist das Gesetz? Oder muss ich mir vorher den Vertrag/ die AGBs genau anschauen?


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 6. Juni 2008 09:39
3x
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Nur wenn an Deinem neuen Ort kein gleichwertiges Fitnessstudio vorhanden ist. Oft haben die kooperationsverträge und bieten Dir am neuen Wohnort ja die gleichen Trainingsvorraussetzungen. Beim Verein ist das aber üblich das man austreten kann weil der oft sehr ortsgebunden ist.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Juni 2008 09:37
1x
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Du musst dir schon den Vertrag anschauen, was da vereinbart wurde.





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