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Gilt privater Ebay Verkauf von gebrauchten Sachen bei ALGII als Einkommen?

gefragt von mushroom1mushroom1 am 11.02.2009 um 12:11 Uhr

... das unbedingt deklariert werden muss? Wenn es mir gelingt private und gebrauchte Sachen als Hartz IV-Empfänger über ebay zu verkaufen (einmal im Monat), muss ich dies als Einkommen angeben? Rein theoretisch hätte ich die Sachen genauso gut am Flohmarkt oder meiner Nachbarin gegen Bargeld verkaufen können.

Nun ist in diesem Fall das Geld auf meinem Konto eingegangen und das JobCenter wünscht jetzt meine Kontoauszüge zu sehen.

Welche Erfahrung habt ihr denn mit diesem Thema?


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Indianwolf
beantwortet von Indianwolf am 11. Februar 2009 12:17
3x
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Es ist KEIN Einkommen,es sind Einnahmen (Paragraph hab ich grad leider nicht,habe aber sogar fast gegen die Arge geklagt deshalb). Es ist also nicht anzurechnen,da es sich um dein privates Eigentum handelt-dieses darfst du verkaufen an wen du willst. Es ist dann "umgewandeltes Vermögen",das sich zwar im gewissen Rahmen halten muß,das die aber niemand wegnehmen darf. Selbst wenn es als Einkommen gesehen werdenkönnte,dürtest du trotzdem 100 Euro im Monat zusätzlich zum Regelsatz behalten. Du darst es nur nicht gewerblich machen.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 11. Februar 2009 12:18
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Wie soll es auch anders sein die ARGE meint es sei ein Einkommen das angegeben werden muss. Wenn die nun bei deinen Kontoauszügen meckern sag einfach das war eine Vermögensumwandlung ;) Wenn der betrag nicht hoch ist kommt damit ohne Ärger durch

Kommentar von Janni1979 am 11. Februar 2009 12:34

hab noch was dazu gefunden ist aber schon aus 2005 aber vlt hilfreich

http://kuerzer.de/iuq0Nb4Cg

Kommentar von 6ea36f6d7066f454f9ac94c1e293c9a5smallmushroom1 am 11. Februar 2009 17:51

Vielen Dank, der Link ist sehr hilfreich und aufschlussreich...


svanny
beantwortet von svanny am 11. Februar 2009 12:12
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So lange du nur hin und wieder privat was verkaufst, sicher kein Problem. Sobald es gewerblich wird, schon.


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 11. Februar 2009 12:13
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selbst wenn du es an deiner haustüre verkaufen würdest, es ist einkommen!

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 11. Februar 2009 12:18

nope.es sind EINNAHMEN,das ist etwas ganz anderes!


princAss
beantwortet von princAss am 11. Februar 2009 12:13
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die, das solche einkünfte nie auf mein konto gehn, sondern auf die von leuten, die feste arbeit haben.


Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 11. Februar 2009 12:15

Das nenne ich Betrug

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 11. Februar 2009 12:18

oooooh. ich nenn es betrug, wenn einem ein-bis zweistellige beträge, die man für etwas erhalten hat, für das man mal wesentlich mehr bezahlt hat, direkt wieder abgenommen werden. wie soll man denn sonst geburtstagsgeschenke für kinder etc. bezahlen?

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 11. Februar 2009 12:20

ich nenne das eine gesetzeslücke^^

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 11. Februar 2009 12:23

oder weihnachtsgeschenke....das sozialamt wollte mir nämlich weismachen,ich dürfte nichts bei ebay verkafen sondern solle es spenden.HALLO?!wenn ich vom gewinn alter kinderklamotten neue kaufen will,wo ist das dann betrug?wohl doch eher hilfe zur selbsthilfe^^

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 11. Februar 2009 12:27

so laut betrug schreien kann nur, wer das glück hatte, noch nicht in der situation gewesen zu sein.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 11. Februar 2009 14:31

Ich hab' doch gar nicht geschrien. Aber es ist und bleibt Betrug, wenn Du Einnahmen nicht beim Jobcenter abgibst. Da kannst Du sagen was Du willst.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 11. Februar 2009 14:37

Sorry, sollte "angibst" heißen. Was Du dann abgeben darfst, entscheiden die..

Kommentar von 329320f196d7857ee15c519061d1008dsmallIndianwolf am 11. Februar 2009 17:27

Wenn der Staat mir nicht genug zum Leben lässt,betrüge ich ihn so,wie er mich betrügt.Nur das es komischerweise im Fall vom Staat nicht Betrug heisst,sondern Gesetz und bei Otto-Normalverbraucher Diebstahl.

Kommentar von Simple_avatar3smallCarlotta2009 am 12. Februar 2009 08:20

@Indianwolf: Vielleicht guckst du dich mal um in anderen Ländern, wie es da aussieht mit Sozialleistungen. Da könntest du am Ende noch unter der Brücke schlafen und keinen würde es interessieren. Und dass Hartz IV kein Luxusleben ermöglichen kann, ist ja wohl klar. Schließlich muss die arbeitende Bevölkerung das alles erstmal erwirtschaften.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 11. Februar 2009 12:15
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Wenn Du eine alte Sache verkauft hast (z. B. Kleidung), dann denke cih wirde es kein Problem geben. Du darfst nur nicht handeln (einkauf/Verkauf) das ist Gewerbe.

Oder besser,Du darfst es natürlich, aber dann wird Dir die Leistung gekürzt.


Carlotta2009
beantwortet von Carlotta2009 am 11. Februar 2009 12:15
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Es ist auf jeden Fall als Einkommen anzurechnen. Soweit ich weiß, gibt es aber eine Grenze, bis zu der es nicht angerechnet wird. Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie hoch die ist.

Kommentar von Martimor am 11. Februar 2009 12:18

knapp 400 Euro ? Man kann ja auch nebenbei zu Hartz 4 arbeiten um sich was dazu zu verdienen.

Kommentar von Janni1979 am 11. Februar 2009 12:20

100 € sind anrechnungfrei alles was drüber ist wird angerechnet


simikra2
beantwortet von simikra2 am 11. Februar 2009 12:17
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solange es sich nicht um zig tausend euro handelt sondern im rahmen bleibt ist das ok ich hab meistens ´wenn ich verkauft hab wie kinderwäsche oder so wieder neu eingekauft


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 11. Februar 2009 12:14
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mushroom1
beantwortet von mushroom1 am 11. Februar 2009 12:47
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ich danke euch allen sehr, ihr wart hilfreich, ich werde für mein Recht kämpfen. Wer es nicht tut, ist selber schuld. Der arme Mensch soll möglichst nackt rumlaufen, in unserer Gesellschaft.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 11. Februar 2009 12:54
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Nein, solange Du es nicht gewerblich machst.


anonym
beantwortet von raeubertochter2 am 12. Februar 2009 21:04
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Es tut mir leid, aber so einfach ist das alles wohl doch nicht. Ich kann mich ziemlich genau erinnern einen Fernsehbeitrag gesehen zu haben, wo jemand genau aus diesem Grund zimlichen Ärger mit der ARGE hatte. Da wurde jeder Cent angerechnet und was über einer bestimmten Summe war abgezogen. Und derjenige hat auch nur seine gebrauchten Klamotten verkauft!

Vielleicht also doch nochmal genauer recherchieren!

Kommentar von 6ea36f6d7066f454f9ac94c1e293c9a5smallmushroom1 am 12. Februar 2009 21:59

Es scheint eine Willkürsfrage zu sein, hängt vom SB ab. Aber was im Fernsehen gezeigt wird, würde ich nicht unbedingt als bare Münze sehen, natürlich werden sie dir versuchen damit mitzuteilen, erstmal alle alles angeben damit dem Gesetz Recht getan wird. Ist doch so schade, dass mancher Wohlhabender solche Sendungen nicht sieht...


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