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Gilt Private Haftpflicht auch bei längerem Auslandsaufenthalt?

gefragt von cliffhanger am 29.09.2008 um 12:29 Uhr

Ein Freund von mir ist demnächst für ein Jahr im Ausland. Ich weiß, dass generell die private Haftpflicht auch für Schäden im Ausland aufkommt. Aber wie sieht’s mit so einem langen Aufenhalt aus? Merci!


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Kabark
beantwortet von Kabark am 29. September 2008 12:36
1x
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Geltungsbereich weltweit, Aufenthalt bis zu einem Jahr. Drüber nach Absprache mit dem Versicherer.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. September 2008 12:30
0x
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kommt immer darauf an welches Land es ist und wie lange du für welchen Zweck dich dort aufhältst.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 29. September 2008 12:35

Unsinn. Die Privathaftpflicht gilt weltweit und für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Kann Deine das nicht, besorg' Dir eine moderne.


anonym
beantwortet von pekinese am 29. September 2008 12:32
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Generell gilt die Haftpflicht auch im Ausland wenn man sich nur vorübergehend dort aufält. Aber keine Ahnung, ob die Versicheung ein Jahr als Vorübergehend ansieht. Also sicherheitshalber sollte dein Kollege auf jeden Fall nochmal bei seiner Versicherung nachfragen

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 29. September 2008 12:33

Die meisten Versicherungen haben die Beschränkung Europa und Mittelmeeranrainerstaaten.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 29. September 2008 12:35

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