Ein Freund von mir ist demnächst für ein Jahr im Ausland. Ich weiß, dass generell die private Haftpflicht auch für Schäden im Ausland aufkommt. Aber wie sieht’s mit so einem langen Aufenhalt aus? Merci!
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Geltungsbereich weltweit, Aufenthalt bis zu einem Jahr. Drüber nach Absprache mit dem Versicherer.

kommt immer darauf an welches Land es ist und wie lange du für welchen Zweck dich dort aufhältst.
Kabark am 29. September 2008 12:35 Unsinn. Die Privathaftpflicht gilt weltweit und für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Kann Deine das nicht, besorg' Dir eine moderne.
Generell gilt die Haftpflicht auch im Ausland wenn man sich nur vorübergehend dort aufält. Aber keine Ahnung, ob die Versicheung ein Jahr als Vorübergehend ansieht. Also sicherheitshalber sollte dein Kollege auf jeden Fall nochmal bei seiner Versicherung nachfragen