Wie ist das eigentlich: Man lebt als Paar zusammen (nicht verheiratet) und ist in der selben Wohnung, allerdings ist dort nur ein Partner Mieter und der andere noch woanders gemeldet. Man lebt dort mit dem gemeinsamen Kind, das den Namen des Mannes trägt. Gilt man vor dem Gesetz als Familie? Was muss erfüllt sein, damit man als solches gilt?
Ja, als eheaenliche gemeinschaft ... auch umgangssprachlich familie ... wenn und soweit beide partner raeumlich beieinander wohnen und gegenseitig fuer einander einstehen wollen.
Mit den rechtlichen begriff Familie hat das nix zu tun, in buergerlich rechtlichem und familienrechtlichem sinne ist familie im engeren sinne nur das verheiratete paar, da spielt dann allerdings die raeumliche naehe keine rolle mehr ;-)
Eine Familie besteht aus heutiger Sicht immer noch aus den Ehepartnern und wenn vorhanden den Kindern.
Wohnen die Eltern/Großeltern mit in Haus/Wohnung spricht man von Großfamilie.
Eine Familie seid ihr wenn ihr euch so fühlt,egal was die Anderen dazu sagen.Rechlich gesehen ist es eine Eheähnliche Gemeinschaft(wilde Ehe).