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Gilt Krankenversicherungpflicht für Selbstständige, die gleichzeitig als Angestellte tätig sind?

gefragt von cocoloco am 29.07.2008 um 10:12 Uhr

Mich würde es mal interessieren, ob die Krankenversicherungspflicht auch für Selbstständige gilt, die einen kleinen Betrieb nebenher führen und gleichzeitig Angestellte in einem anderen Betrieb sind? Wie regelt die Krankenversicherung diesen Mittelweg? Ist der Arbeitende als Angestellter und Selbständiger versicherungsplichtig?


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Nidaro
beantwortet von Nidaro am 29. Juli 2008 10:15
2x
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du bekommst von der ges. krankenkasse einen fragebogen, in dem du die berufliche (also angestellte) tätigkeit angeben mußt. dann wird geprüft, ob diese tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juli 2008 10:21

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 29. Juli 2008 10:18
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Für den Fall das Du eine gesetzlich KV gewählt hast zahlst Du für Dein Angestelltengehalt entsprechenden Beitrag (AG 50% AN 50%). Dieser wird durch Deine Selbständigen tätigkeit durch Dich bis maximal der Beitragsbemessungsgrenze aufgefüllt.(Selbständigeneinkommen). Falls Du weniger als Beitragsbemessungsgrenze kommst halt bis zu dem von Dir erzielten Einkommen. Bist Du privat Versichert zahlt Dein AG 50% und Du 50% der entsprechenden Tarifwahlleistung. Je nach Versicherung ist das zwischen 100 und 600 Euro/Monat.


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 29. Juli 2008 10:14
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Jeder Arbeitnehmer ist Pflichtversichert, da der AG die Hälfte der Krankenversicherung tragen muss !


anonym
beantwortet von Frank5000 am 29. Juli 2008 10:58
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Wenn deine angestellte Tätigkeit einen Nebenerwerb darstellt und du in der Hauptsache selbsständig bist besteht keine Versicherungspflicht in der GKV.


anonym
beantwortet von halloirgendwas am 29. Juli 2008 10:13
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du musst eine auswählen




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juli 2008 10:15

Ne, das geht nach den Fakten. Und da kommt es drauf an, was überwiegt.

Kommentar von halloirgendwas am 29. Juli 2008 10:15

Was sollen den überwiegen?

Kommentar von Simple_avatar4smallNidaro am 29. Juli 2008 10:16

die freiberufliche oder die angestellte tätigkeit!

Kommentar von halloirgendwas am 29. Juli 2008 10:18

Ja ok, ich weiss schon, danke für erinnern!





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