Mich würde es mal interessieren, ob die Krankenversicherungspflicht auch für Selbstständige gilt, die einen kleinen Betrieb nebenher führen und gleichzeitig Angestellte in einem anderen Betrieb sind? Wie regelt die Krankenversicherung diesen Mittelweg? Ist der Arbeitende als Angestellter und Selbständiger versicherungsplichtig?
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du bekommst von der ges. krankenkasse einen fragebogen, in dem du die berufliche (also angestellte) tätigkeit angeben mußt. dann wird geprüft, ob diese tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist oder nicht
Für den Fall das Du eine gesetzlich KV gewählt hast zahlst Du für Dein Angestelltengehalt entsprechenden Beitrag (AG 50% AN 50%). Dieser wird durch Deine Selbständigen tätigkeit durch Dich bis maximal der Beitragsbemessungsgrenze aufgefüllt.(Selbständigeneinkommen). Falls Du weniger als Beitragsbemessungsgrenze kommst halt bis zu dem von Dir erzielten Einkommen. Bist Du privat Versichert zahlt Dein AG 50% und Du 50% der entsprechenden Tarifwahlleistung. Je nach Versicherung ist das zwischen 100 und 600 Euro/Monat.

Jeder Arbeitnehmer ist Pflichtversichert, da der AG die Hälfte der Krankenversicherung tragen muss !
Wenn deine angestellte Tätigkeit einen Nebenerwerb darstellt und du in der Hauptsache selbsständig bist besteht keine Versicherungspflicht in der GKV.
du musst eine auswählen
bitmap am 29. Juli 2008 10:15 Ne, das geht nach den Fakten. Und da kommt es drauf an, was überwiegt.
Was sollen den überwiegen?
die freiberufliche oder die angestellte tätigkeit!
Ja ok, ich weiss schon, danke für erinnern!
Jep. http://kuerzer.de/gFlBHy1rT