copiler am 26.04.2007 um 7:50 Uhr
Gilt auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit auch nach dem Verkehrszeichen Ende aller Verbote und wenn das blaue Richtgeschwindigkeitszeichen nicht steht?

130 kmh ist nur eine Empfehlung , die Du nicht wirklich einhalten mußt . Du kannst , wenn Du willst und kannst wieder richtig gas geben , so es denn die Verkehrslage zuläßt , aber denke stets daran : Gas geben kann jeder , fahren können ist etwas anderes . ALLZEIT gute Fahrt und Gruß odemtann

Die Richtgeschwindigkeit gilt natürlich nicht für BMW und Mercedesfahrer. Auch an das Rechtsfahrgebot ist diese Gruppe nicht gebunden.
In Deutschland gilt seit 1974 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 BABRiGeschwV). Durch die Verkehrszeichen 380 und 381 (§ 42 StVO) kann für eine Strecke eine abweichende Richtgeschwindigkeit festgelegt werden.
An einigen Autobahnen (z.B. A 9 in Brandenburg) wird mit diesem Verkehrszeichen auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hingewiesen, obwohl dies eigentlich überflüssig ist, da diese Richtgeschwindigkeit auch ohne dieses Verkehrszeichen gilt.
Quelle: Wikipedia
Gruß Juergen65