mani08 am 12.07.2009 um 9:33 Uhr
Das Recht am eigenen Bild Grundsätzliches Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und Art. 2 GG) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG), insbesondere in den §§ 22-24 verankert. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Bildnissen. Der Begriff „Verbreitung“ ist sehr weit gefasst und kann auch die Weitergabe im privaten Bereich betreffen. Damit muss das „Recht am eigenen Bild“ im Spannungsfeld der Grundrechte • allgemeines Persönlichkeitsrecht, spezialgesetzlich geregelt in § 22 KUG und • Recht der Presse und des einzelnen auf freie Information (Art 5 Abs. 1 GG). gesehen werden. Darf ich diese Urlaubsfoto ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet stellen ?
Bild/er:

naja, nun hast du es ja schon gemacht und ich bilde mir ein, daß du es nicht gedurft hättest. Wenn du Bilder vom Urlaub machst und andere Leute zufällig mit drauf sind, ist es in Ordnung. Aber wenn es gezielt Fotos von anderen Leuten sind (und hier steht ja das kleine Mädchen eindeutig im Vordergrund) darft du es nicht ohne weiteres tun.

Jetzt ist es eh egal da du es gerade getan hast!
Sehr gut! DH!!

http://www.blsv.de/blsv/downloads/rechtambild.pdf
Da es sich um ein Urlaubsfoto handelt und die abgebildeten Personen vermutlich nicht klagen werden ,gibt es hierbei sicherlich keine Probleme. Anders wäre die Situation , wenn es auf einem deutschen Fischmarkt fotografiert worden wäre.
Nur weil es höchst wahrscheinlich kein Problem gibt ist es trotzdem nicht erlaubt.
Ich würde mal behaupten nein! Ich habe schon von mir bei stayfriends Bilder gesehen, die ich nicht eingestellt habe! ICH habe es verboten, möchte zumindest gefragt werden! Von meiner kleinen Tochter waren auch schon Bilder im Netz, durch den Babysitter eingestellt! Ich wurde auch nicht gefragt und habe es selbstverständlich VERBOTEN, als ich die Fotos sah!!! Hast Du nicht Urlaubsbilder, auf dem keine "fremden" Personen zu sehen sind???

im Zweifelsfall unterlässt man solche Sachen,oder willst du erst was anstellen und dann fragen..hätte ich es gedurft,..man das ist doch lächerlich,..erst das gehirn anschalten und dann ..........
mani08 am 12. Juli 2009 09:48 -offenbar hast du den Sinn dieser Frage nicht verstanden.Es geht hier weniger um dieses Bild (ähnliche gibt es ohne Zustimmung zu tausenden im Internet) als um die grundsätzliche Frage.
wernilein am 12. Juli 2009 09:51 ..und du hast die Antwort nicht verstanden,:-)
Ich denke schon, er schreibt ja nur das man im Zweifel die Veröffentlichung unterlässt und das gilt für alle Fotos die man macht. Im Zweifel nicht veröffentlichen.

du bist lustig
fragst nach dem recht am eigenen Bild, veröffentlichst aber selbst ein bild
mani08 am 12. Juli 2009 09:52 -auch du hast den Sinn der Frage nicht ganz verstanden.Urlaubsfotos dieser Art , z.B. mit Kamelführern , Beduinen und Markthändlern gibt es hundertfach im Internet.Es geht einzig und allein um den Grundsatz.
Sobald die Personen auf dem Bild das Hauptmotiv sind darfst du so etwas nicht veröffentlichen. Wenn du einen Kirche fotografierst und die Personen auf dem Bild nur Beiwerk sind kannst du so etwas veröffentlichen.
Theoretisch nicht. Die Personen könnten dagegen klagen, werden es aber wohl nie machen, da sie nichts davon wissen

naja schwirerig zu sagen...ich denke eigentlich eher nicht. gerade bei so einem foto hätte ich mein zweifel, dass man es dürfte.
Nein darfst du nicht. Du benötigst die Genehmigung von den abgebildeten Personen.
-es ist im Fischereihafen von AGADIR.
die beste Antwort. DH!