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Gilt hier das Recht am eigenen Bild?

gefragt von mani08mani08 am 12.07.2009 um 9:33 Uhr

Das Recht am eigenen Bild Grundsätzliches Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und Art. 2 GG) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG), insbesondere in den §§ 22-24 verankert. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Bildnissen. Der Begriff „Verbreitung“ ist sehr weit gefasst und kann auch die Weitergabe im privaten Bereich betreffen. Damit muss das „Recht am eigenen Bild“ im Spannungsfeld der Grundrechte • allgemeines Persönlichkeitsrecht, spezialgesetzlich geregelt in § 22 KUG und • Recht der Presse und des einzelnen auf freie Information (Art 5 Abs. 1 GG). gesehen werden. Darf ich diese Urlaubsfoto ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ins Internet stellen ?


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DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. Juli 2009 09:36
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naja, nun hast du es ja schon gemacht und ich bilde mir ein, daß du es nicht gedurft hättest. Wenn du Bilder vom Urlaub machst und andere Leute zufällig mit drauf sind, ist es in Ordnung. Aber wenn es gezielt Fotos von anderen Leuten sind (und hier steht ja das kleine Mädchen eindeutig im Vordergrund) darft du es nicht ohne weiteres tun.

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 12. Juli 2009 09:38

-es ist im Fischereihafen von AGADIR.

Kommentar von 9ef286fe7205b234fe3c8559c9f25853smallphilz95 am 12. Juli 2009 14:32

die beste Antwort. DH!


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Slett
beantwortet von Slett am 12. Juli 2009 09:36
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Jetzt ist es eh egal da du es gerade getan hast!

Kommentar von Simple_avatar3smallViSo05 am 12. Juli 2009 09:39

Sehr gut! DH!!


doddo
beantwortet von doddo am 12. Juli 2009 09:34
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http://www.blsv.de/blsv/downloads/rechtambild.pdf

Da es sich um ein Urlaubsfoto handelt und die abgebildeten Personen vermutlich nicht klagen werden ,gibt es hierbei sicherlich keine Probleme. Anders wäre die Situation , wenn es auf einem deutschen Fischmarkt fotografiert worden wäre.

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 18:54

Nur weil es höchst wahrscheinlich kein Problem gibt ist es trotzdem nicht erlaubt.


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 12. Juli 2009 09:38
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Ich würde mal behaupten nein! Ich habe schon von mir bei stayfriends Bilder gesehen, die ich nicht eingestellt habe! ICH habe es verboten, möchte zumindest gefragt werden! Von meiner kleinen Tochter waren auch schon Bilder im Netz, durch den Babysitter eingestellt! Ich wurde auch nicht gefragt und habe es selbstverständlich VERBOTEN, als ich die Fotos sah!!! Hast Du nicht Urlaubsbilder, auf dem keine "fremden" Personen zu sehen sind???


wernilein
beantwortet von wernilein am 12. Juli 2009 09:40
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im Zweifelsfall unterlässt man solche Sachen,oder willst du erst was anstellen und dann fragen..hätte ich es gedurft,..man das ist doch lächerlich,..erst das gehirn anschalten und dann ..........


Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 12. Juli 2009 09:48

-offenbar hast du den Sinn dieser Frage nicht verstanden.Es geht hier weniger um dieses Bild (ähnliche gibt es ohne Zustimmung zu tausenden im Internet) als um die grundsätzliche Frage.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 12. Juli 2009 09:51

..und du hast die Antwort nicht verstanden,:-)

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 18:58

Ich denke schon, er schreibt ja nur das man im Zweifel die Veröffentlichung unterlässt und das gilt für alle Fotos die man macht. Im Zweifel nicht veröffentlichen.


enigmaenomine
beantwortet von enigmaenomine am 12. Juli 2009 09:44
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du bist lustig

fragst nach dem recht am eigenen Bild, veröffentlichst aber selbst ein bild

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 12. Juli 2009 09:52

-auch du hast den Sinn der Frage nicht ganz verstanden.Urlaubsfotos dieser Art , z.B. mit Kamelführern , Beduinen und Markthändlern gibt es hundertfach im Internet.Es geht einzig und allein um den Grundsatz.

Kommentar von Drachentoeter am 13. November 2009 18:57

Sobald die Personen auf dem Bild das Hauptmotiv sind darfst du so etwas nicht veröffentlichen. Wenn du einen Kirche fotografierst und die Personen auf dem Bild nur Beiwerk sind kannst du so etwas veröffentlichen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 12. Juli 2009 09:44
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Theoretisch nicht. Die Personen könnten dagegen klagen, werden es aber wohl nie machen, da sie nichts davon wissen


goodboy21
beantwortet von goodboy21 am 12. Juli 2009 09:52
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naja schwirerig zu sagen...ich denke eigentlich eher nicht. gerade bei so einem foto hätte ich mein zweifel, dass man es dürfte.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 13. November 2009 18:52
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Nein darfst du nicht. Du benötigst die Genehmigung von den abgebildeten Personen.


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