kann ja ein kleiner aber feiner Unterschied sein. An welchen Stichtag ist der Autohändler rechtlich gebudnen?
Hallo helmuth,
der Begriff Jahreswagen ist nicht geschützt: Daher hier zwei verschiedene Definitionen:
>"Ursprünglich Fahrzeuge, die von Mitarbeitern deutscher Autofabriken zu besonders günstigen Preisen eingekauft und erst nach einem Jahr wieder abgegeben werden durften. Heute ist dies bereits nach neun Monaten möglich. Vorsicht: Da der Begriff nicht geschützt ist, kann es sich auch um andere junge Gebrauchte handeln, z. B. Mietwagenrückläufer oder Vorführwagen."
aus: http://www.neuesfahrzeug.de/zusatz/glossar.php
und:
>" Ein Jahreswagen ist ein Fahrzeug, normalerweise ein PKW, dessen Alter seit der Erstzulassung weniger als 12 Monate beträgt."
aus:
"http://de.wikipedia.org/wiki/Jahreswagen
Gemeinsam ist aber allen, dass der Stichtag die Erstzulassung ist.
Viele Grüße
Uta
(goodmood)
Danke, das ging aber schnell.