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Gilt für den Begriff Jahreswagen das Herstellungsdatum oder die Erstzulassung?

gefragt von helmuth am 04.01.2007 um 8:52 Uhr

kann ja ein kleiner aber feiner Unterschied sein. An welchen Stichtag ist der Autohändler rechtlich gebudnen?


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Reply


goodmood
beantwortet von goodmood am 4. Januar 2007 09:00
4x
Thumb_up

Hallo helmuth,
der Begriff Jahreswagen ist nicht geschützt: Daher hier zwei verschiedene Definitionen:
>"Ursprünglich Fahrzeuge, die von Mitarbeitern deutscher Autofabriken zu besonders günstigen Preisen eingekauft und erst nach einem Jahr wieder abgegeben werden durften. Heute ist dies bereits nach neun Monaten möglich. Vorsicht: Da der Begriff nicht geschützt ist, kann es sich auch um andere junge Gebrauchte handeln, z. B. Mietwagenrückläufer oder Vorführwagen."
aus: http://www.neuesfahrzeug.de/zusatz/glossar.php

und:
>" Ein Jahreswagen ist ein Fahrzeug, normalerweise ein PKW, dessen Alter seit der Erstzulassung weniger als 12 Monate beträgt."

aus:
"http://de.wikipedia.org/wiki/Jahreswagen
Gemeinsam ist aber allen, dass der Stichtag die Erstzulassung ist.
Viele Grüße
Uta
(goodmood)

Kommentar von helmuth am 4. Januar 2007 09:10

Danke, das ging aber schnell.




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