In meinem Freundeskreis hat jemand eine Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin und wir hatten es davon, ob es rechtlich ein Beweis der Sachlage wäre, wenn er jemanden am Telefon per Lauthörer mithören lässt. Also um es zu beweisen, falls die Ex-Freundin die Sachlage zugibt zum Beispiel, dass er dafür einen Zeugen hätte. Kennt sich da jemand im Recht so gut aus und weiß das?

ja aber man muss vorher den anderen darauf hinweisen, dass jemand zuhört
PepsiMaster am 1. Dezember 2008 19:15 richtig
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugen dann noch etwas Spannendes erfahren was sie bezeugen können ist allerdings äußerst gering :-D

Mitschnitte und Mithören MUSS dem Anrufer mitgeteilt werden...sonst hat es keine Rechtskraft..

Der andere Gesprächspartner muss damit einverstanden sein !
Wenn Sie natürlich so laut gebrüllt hat das man es ohne Raumlatsprecher hören konnte wäre es legal !
Ja,aber nur wenn er seine Exfreundin darüber informiert das der Lautsprecher an ist und sie ist einverstanden.
Das wäre wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar, wenn vor Einschalten des Lautsprechers nicht um Zustimmung des Teilnehmers gebeten wird. Wenn allerdings im Gespräch von schweren Straftaten die Rede ist, die entweder geplant oder bereits stattgefunden haben, wird die Abwägung der Rechtsgüter immer dazu führen, dass der Gesprächsinhalt auch ohne Zustimmung des Teilnehmers als Beweismittel vor Gericht zugelassen wird.