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Gilt es rechtlich als Beweis, wenn man jemanden am Telefon per Lauthörer mithören lässt?

gefragt von honigbrot am 01.12.2008 um 18:52 Uhr

In meinem Freundeskreis hat jemand eine Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin und wir hatten es davon, ob es rechtlich ein Beweis der Sachlage wäre, wenn er jemanden am Telefon per Lauthörer mithören lässt. Also um es zu beweisen, falls die Ex-Freundin die Sachlage zugibt zum Beispiel, dass er dafür einen Zeugen hätte. Kennt sich da jemand im Recht so gut aus und weiß das?


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Renntier
beantwortet von Renntier am 1. Dezember 2008 18:52
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Nein, da verboten


fnmama
beantwortet von fnmama am 1. Dezember 2008 18:57
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wird vor gericht nicht zugelassen


Muenchner
beantwortet von Muenchner am 1. Dezember 2008 18:53
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ja aber man muss vorher den anderen darauf hinweisen, dass jemand zuhört

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 1. Dezember 2008 19:15

richtig

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugen dann noch etwas Spannendes erfahren was sie bezeugen können ist allerdings äußerst gering :-D


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Dezember 2008 19:04
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Mitschnitte und Mithören MUSS dem Anrufer mitgeteilt werden...sonst hat es keine Rechtskraft..


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 1. Dezember 2008 19:29
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Der andere Gesprächspartner muss damit einverstanden sein !

Wenn Sie natürlich so laut gebrüllt hat das man es ohne Raumlatsprecher hören konnte wäre es legal !



anonym
beantwortet von daevers am 1. Dezember 2008 20:15
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Ja,aber nur wenn er seine Exfreundin darüber informiert das der Lautsprecher an ist und sie ist einverstanden.


anonym
beantwortet von Rolfe am 1. Dezember 2008 21:37
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Das wäre wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar, wenn vor Einschalten des Lautsprechers nicht um Zustimmung des Teilnehmers gebeten wird. Wenn allerdings im Gespräch von schweren Straftaten die Rede ist, die entweder geplant oder bereits stattgefunden haben, wird die Abwägung der Rechtsgüter immer dazu führen, dass der Gesprächsinhalt auch ohne Zustimmung des Teilnehmers als Beweismittel vor Gericht zugelassen wird.


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