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Gilt eine Unterschrift als rechtl. vergehen als Stiefmutter?

gefragt von schomelschomel am 19.08.2008 um 21:49 Uhr

Hallo,

aus der ersten Ehe meines Mannes ist die Tochter (9) zu uns gezogen. Nur ein Bsp. Wenn die Tochter von der Schule kommt hat ein Brief der Unterschrieben werden muss, mein Mann wegen Berufl. nicht daheim kann und darf ich das Unterschreiben ohne das mir jemand was Rechtl antun kann? Ex wohnt ne halbe Stunde weg. Was darf ich überhaupt wenn unterschreiben ? Info ! Fam. Namen haben wir der gleiche.Wäre Lieb wenn mir einer einen Rat geben kann.


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Mariechen99
beantwortet von Mariechen99 am 19. August 2008 21:51
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Schreib i.A. (im Auftrag). Sprich mit dem Lehrer.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. August 2008 21:52
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lass dir von deinem mann eine vollmacht geben, dass du solche sachen unterschreiben darfst.

ohne würde ich das nicht tun.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 19. August 2008 21:54

Sehe ich genauso. Klassenarbeiten z.B. würde ich mit i.A. unterschreiben.

Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 19. August 2008 21:55

Ok noch zur Info das man das besser versteht:-) war bei der Neuen Schule dabei haben die Situation erklärt und die wollten nur den Namen von der Mutter , keine Telnr. sind in der Schule beide eingetragen falls was wäre. Lieben dank auch für die Antworten.


Akuma
beantwortet von Akuma am 19. August 2008 21:52
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Nein, die Unterschrift wäre nicht gültig. Du könntest vielleicht ein Schriftstück aufsetzen und dafür bürgen, dass...zum Beipsiel das zeugnis von euch gesehen wurde. Du hast aber sicher kein Erziehungsrecht oder Sorgerecht soe Pflegerecht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. August 2008 21:52
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wenn es rechtlich formell zugeht, dann hast du, salopp ausgedrückt, keine Stimme im Parlament, aber wenn es um das Wohl des Kindes geht oder die Unterschift für was weis ich ganz einfaches,. dann solltest dies wohl tun können und dürfen

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 19. August 2008 21:54

doch sie hat eine stimme, am kochtopf und am waschkessel :o))

Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 19. August 2008 21:58

Ha Ha:-) das weiß ich auch. Grins


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 19. August 2008 21:53
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Du kannst ja im Auftrag Deines Mannes unterschreiben. Wenn er Dir eine Vollmacht gibt müßte das rechtlich in Ordnung sein. Vorausgesetzt Du informierst ihn über das was Du unterschrieben hast!




Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 19. August 2008 21:59

Wir reden über alles es nichts geheim, und wird falls mal was ist (wäre ) immer informiert. Möchte da auch nichts falsch machen.


wim50
beantwortet von wim50 am 19. August 2008 21:58
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Eine solche Unterschrift bestätigt lediglich die Kenntnisnahme. Anders verhält es sich bei Verträgen o.ä., die die Bestätigung des Erziehungsberechtigten erfordert. Dazu bist du nicht berechtigt.

Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 19. August 2008 22:02

Das weiß ich .Meine auch nur belanglose Dinge. Auf dem Amt ist immer der Vater seine Erfolgt.


pupser
beantwortet von pupser am 19. August 2008 22:12
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Ja,wenn dein Mann dir eine Vollmacht gibt dann läuft alles ohne Probleme.Auch Arztbesuche u.s.w bevollmächtigen lassen. Die Tochter von meinem Mann ist auch mit 9.Jahren zu uns gekommen und ich habe alles ohne Probleme mit ihr erledigt.Auch zum Elternabend bin ich gegangen,damit auch die Lehrer wissen wer ich bin.Heute ist Sie Erwachsen und ich bin ihre liebe Mama.....sagt sie.:-))

Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 19. August 2008 22:15

Genau so ist auch bei uns, ich gehe immer mit bei Ärzten usw. Uns sie hängt total an mir:-) Will halt auch kein Stress mit der Ex obwohl wir uns sehr gut verstehen ist selten aber das gibts, deswegen Frage ich hier mal nach:-))

Kommentar von Simple_avatar3smallpupser am 19. August 2008 22:29

Genieße die Zeit mit ihr,Die Kids werden soooo schnell groß! im übrigen verstehe ich mich auch mit der Ex. Sie hat sich nie in meinen Handhabungen mit ihrer Tochter eingemischt.

Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 19. August 2008 22:56

lol , was für ein Zufall:-) Danke dir.


rena22
beantwortet von rena22 am 20. August 2008 10:29
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Der Sohn meines Mannes wohnt seit 7 Jahren bei uns er kommt aus togo,wir haben das selbe Problem für alles ist man gut wenn es um Endscheidungen geht heisst es kein Sorgerecht,mein Mann handelt genauso allen Dreck durfte ich machen nächsten Aug. soll das Kind für 2 Jahre nach Afrika zurück wegen Koran lernen ich sage er ist hier integriert heisst es du hast kein Sorgerecht,ich kann aus Erfahrung nur raten FINGER WEG!!

Kommentar von Simple_avatar4smallschomel am 20. August 2008 10:43

Hallo, das tut mir aber Leid für euch, ich denk es ist auch hier bei euch ein besonderer Fall. ohne bös zu wollen:-) . Haben um 9.00Uhr auf dem JA angerufen. Glücklich:-) wir haben eine Vollmacht erstellt und die geben wir auf dem Amt morgen ab, und dann habe ich auch Rechte. Haben uns den Namen geben lassen und das Datum von heute. Wenn was wäre beruhen wir uns auf dem vom JA. Exfrau bekommt auch das Schriftstück das es nicht heißt , sie wurde in nichts einbezogen.



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