Gilt eine mündliche Zusage vom Vermieter?

4 Antworten

Guten Tag Leonkirchen. Soweit ich weiß müsste diese mündliche Zusage gelten. Das Problem dabei ist nur, dass man es Nachweisen können muss.

Der Vermieter hat in unserem beisein, also ich (Mutter) und mein Mann und meine Tochter, nicht nur einmal zugesagt sondern mehrmals! Auch hat er das Mietangebot unterschrieben!

@Leonikchen

Wenn er das Mietangebot unterschrieben hat und ihr eine Kopie davon habt müsste es eigentlich Beweis genug sein.

@MuuFFy

Mietangebot sagt eigentlich schon alles darüber aus, dass es eben nur ein Angebot und kein Vertrag war. Unterschrieben hat er es doch auch nur, damit es dem Amt zur Genehmigung vorgelegt werden kann.

@Genesis82

Da wäre schon der genaue Text des Angebots sehr wichtig.

Steht in dem Angebot sinngemäß, wenn ich der Bewerberin die Wohnung vermieten würde, dann zu diesen oder jenen Konditionen, dann ist das Angebot "frei bleibend", also für den Vermieter noch nicht bindend.

Steht aber drin, dass er die Wohnung zur Miete zu diesen oder jenen Konditionen der Bewerberin anbietet und es letztlich nur noch an ihr liegt, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, ist bei einer Zusage der Bewerberin, noch dazu unter Zeugen, ein Vertrag zustande gekommen und der Vermieter dürfte es schwer haben, aus dieser Nummer noch raus zu kommen.

Mietangebote sind keine Mietverträge. Angebote kann man mehreren Interessenten machen und sich dann für einen entscheiden. Stichwort: Angebot freibleibend

Ein Mietvertrag wird gültig, wenn beide Vertragspartner ihn unterschrieben haben. Es stimmt zwar, dass ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, wenn Fakten wie der exakte Vertragsbeginn, die Höhe der Miete usw. geklärt worden. Ein einfaches "ich vermiete Ihnen die Wohnung" reicht nicht aus. Des weiteren sind mündliche Vereinbarungen vor Gericht schwer beweisbar und es werden auch eher neutrale Zeugen benötigt.

Man könnte versuchen zu prozessieren allerdings sind die Aussichten auf Erfolg m.E. nicht allzu groß. Diese Kosten und den Stress sollte man sich sparen.

Die mündliche ist erst dann gültig, wenn ein 3 also z.b. Sie oder sonst einer dabei war. Ansonsten wenn die 2 allein geredet haben steht Aussage gegen Aussage und da er der Vermieter ist, müssen Sie ihm das Gegenteil beweißen.

Der Vermieter hat in unserem beisein, also ich (Mutter) und mein Mann und meine Tochter, nicht nur einmal zugesagt sondern mehrmals! Auch hat er das Mietangebot unterschrieben!

@Leonikchen

Dann ist es natürlich Rechtsgültig. Das Problem ist nur, wenn der Vermieter dich raus haben will meldet er in der not den sogenannten Eigenbedarf an, aber das wird er fairhalber denk Ich sein lassen...

P.s. Bin auch erst 18 :) aber oben genanntes stimmt natürlich hab den Schwerpunkt im Abi auf Soziales ;)

wenn ihr das mit der mündlichen zusage bewiesen bekommt, hat sie schadensersatzansprüche fürs hotel etc


aber dafür werdet ihr den vermieter verklagen müssen


Der Vermieter hat in unserem beisein, also ich (Mutter) und mein Mann und meine Tochter, nicht nur einmal zugesagt sondern mehrmals! Auch hat er das Mietangebot unterschrieben!

@Leonikchen

ja, dann redet mit ihm und sagt, dass ihr ihn verklagt

er muss die wohnung nicht geben, aber er muss dann für die ersatzunterbringung aufkommen, für den zusätzlichen umzug, etc pp

das kostet den paar tausender