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Gilt eine Kündigung auch als Fax? Kann man so seine Mietwohnung kündigen?

gefragt von filoupo am 20.06.2008 um 22:37 Uhr

Gilt ein Fax dann auch?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 20. Juni 2008 22:41
2x
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Nein, Fax geht nicht. http://kuerzer.de/a6Ntyi7zx

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Juni 2008 22:43

kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 20. Juni 2008 22:40
1x
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Ja hab so meine Wohnung auch gekündigt!! Kannst ja das original immer noch nachreichen wenn ihm die kopie nicht reichen sollte!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Juni 2008 22:44

Glück gehabt. Bei Wohnungskündigung ist die Schriftform vorgeschrieben. Der Vermieter hätte dein Fax also nicht anerkennen müssen als Kündigung.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 20. Juni 2008 22:39
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Ganz sicher bin nicht - aber ich glaube es muss eine eigenhändige Unterschrift vorliegen.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 20. Juni 2008 22:39
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Wenn du ein Faxprotokoll mit Inhalt hast, ja. Ansonsten könntest du ja auch ein leeres Blatt gefaxt haben.

LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Juni 2008 22:45

Ein Fax entspricht aber nicht der Schriftform (siehe link in meinem Kommentar bei meiner Antwort).

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 20. Juni 2008 23:04

Wirklich? Das ist mir neu. Ich beuge mich aber deinem Sachverstand, bitmap.

LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Juni 2008 23:11

@Wieselchen das wusste ich auch nicht aus dem Hut. Aber das BGB hat ja so viele §§. Da ist für jeden was dabei. ;-)

Wenn der Vermieter das Fax anerkennt, dann gibts kein Problem (''Wo kein Kläger, da kein Richter''), aber wenn er fies ist, dann könnts eins geben.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 20. Juni 2008 23:24

Na, da habe ich ja echt Glück gehabt, ich habe meine letzte Mietkündigung (fristlos) mit Androhung eines Rechtsstreites per Fax durchgezogen SchweißvonderStirnabwisch

LG

Wieselchen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. Juni 2008 22:50
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Im normalfall steht alles Im Mietvertrag drin. Ansonsten wäre eine schriftliche Kündigung auf jeden Fall korrekt, während jede andere Form nicht unbedingt gültig ist und anerkannt werden muss.






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