Gilt ein Fax dann auch?
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Ja hab so meine Wohnung auch gekündigt!! Kannst ja das original immer noch nachreichen wenn ihm die kopie nicht reichen sollte!!
bitmap am 20. Juni 2008 22:44 Glück gehabt. Bei Wohnungskündigung ist die Schriftform vorgeschrieben. Der Vermieter hätte dein Fax also nicht anerkennen müssen als Kündigung.

Ganz sicher bin nicht - aber ich glaube es muss eine eigenhändige Unterschrift vorliegen.

Wenn du ein Faxprotokoll mit Inhalt hast, ja. Ansonsten könntest du ja auch ein leeres Blatt gefaxt haben.
LG
Wieselchen
bitmap am 20. Juni 2008 22:45 Ein Fax entspricht aber nicht der Schriftform (siehe link in meinem Kommentar bei meiner Antwort).
Wieselchen1 am 20. Juni 2008 23:04 Wirklich? Das ist mir neu. Ich beuge mich aber deinem Sachverstand, bitmap.
LG
Wieselchen
bitmap am 20. Juni 2008 23:11 @Wieselchen das wusste ich auch nicht aus dem Hut. Aber das BGB hat ja so viele §§. Da ist für jeden was dabei. ;-)
Wenn der Vermieter das Fax anerkennt, dann gibts kein Problem (''Wo kein Kläger, da kein Richter''), aber wenn er fies ist, dann könnts eins geben.
Wieselchen1 am 20. Juni 2008 23:24 Na, da habe ich ja echt Glück gehabt, ich habe meine letzte Mietkündigung (fristlos) mit Androhung eines Rechtsstreites per Fax durchgezogen SchweißvonderStirnabwisch
LG
Wieselchen

Im normalfall steht alles Im Mietvertrag drin. Ansonsten wäre eine schriftliche Kündigung auf jeden Fall korrekt, während jede andere Form nicht unbedingt gültig ist und anerkannt werden muss.
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