Die Gartenmöbel stehen auf der Terrasse, auch nachts, da diese zu groß und sperrig sind um sie jeden Abend rein zu holen. Die Möbel sind nicht gerade die billigsten gewesen. Nun hat ein Freund gemeint, dass sie dann nicht in der Hausratversicherung mit drin sind, das wäre nur der Fall wenn sie im Keller stünden, stimmt das?

Nicht unbedingt. Das wird bei den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Genaueres erfährst Du sicher aus den Versicherungsbedingungen. Oder aber Du fragst bei dem Versicherer einfach mal nach.
Schau mal in deine Police oder bespreche das mit deinem Versicherungsvertreter. Die Versicherungen haben heute sehr unterschiedliche Statuten.

wenn die Gartenmöbel ungesichert im Freien stehen sind sie nicht versichert, da nur das Risiko Einbruchdiebstahl und nicht einfacher Diebstahl versichert ist..
Kabark am 24. Februar 2008 17:08 Und wenn sie gesichert sind?
Die Absicherung der Gartenmöbel kann durch zusätzliche Klauseln versichert sein.Diese müssen im Vertrag vereinabrt sein.Überprüfe deine Unterlagen oder sprich mit deinem Versicherungsvertreter.
Normlerweise gehört die Terrasse zum Versicherungsort.... allerdings wäre ja der Diebstahl als"einfacher" Diebstahl zu betrachten! Einbruchdiebstahl muß vorliegen -wenn die Gartenmöbel abhanden kommen. Das ist auf einer Terrasse nicht gegeben.Denn:Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder ......usw.Das ist auf einer Terrasse nicht gegeben. So würde ich das sehen. ggf. die VR einfach mal anrufen + fragen.

Du kannst in deiner Hausratversicherung den Garten oder Fahrräder o.ä. mitversichern. Kommt immer auf den Anbieter darauf an. Frag doch einfach bei der Versicherung nach!!