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Gilt eine Hausratversicherung auch für die Gartenmöbel?

gefragt von LieschenMeier am 24.02.2008 um 16:52 Uhr

Die Gartenmöbel stehen auf der Terrasse, auch nachts, da diese zu groß und sperrig sind um sie jeden Abend rein zu holen. Die Möbel sind nicht gerade die billigsten gewesen. Nun hat ein Freund gemeint, dass sie dann nicht in der Hausratversicherung mit drin sind, das wäre nur der Fall wenn sie im Keller stünden, stimmt das?

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Recht x 35.291 Garten x 6.975 Versicherung x 5.660 Haus x 3.441 Hausratversicherung x 234 Gartenmöbel x 94

gri1su
beantwortet von gri1su am 24. Februar 2008 16:54
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Nicht unbedingt. Das wird bei den Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Genaueres erfährst Du sicher aus den Versicherungsbedingungen. Oder aber Du fragst bei dem Versicherer einfach mal nach.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 24. Februar 2008 16:55
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Schau mal in deine Police oder bespreche das mit deinem Versicherungsvertreter. Die Versicherungen haben heute sehr unterschiedliche Statuten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Februar 2008 16:55
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wenn die Gartenmöbel ungesichert im Freien stehen sind sie nicht versichert, da nur das Risiko Einbruchdiebstahl und nicht einfacher Diebstahl versichert ist..

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 24. Februar 2008 17:08

Und wenn sie gesichert sind?


anonym
beantwortet von bernardo am 13. August 2008 10:46
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Der Diebstahl von Gartenmöbel ausserhalb der Wohnung ist i.d. Regel nur bei vereinbartem Komfortschutz versichert und da nur bis 250 € bzw einer zusätzlich vereinbarten höheren Versicherungssumme (gegen Aufpreis). Dein Versicherer kann Dir dazu genaueres sagen


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 4. März 2008 15:54
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Du kannst in deiner Hausratversicherung den Garten oder Fahrräder o.ä. mitversichern. Kommt immer auf den Anbieter darauf an. Frag doch einfach bei der Versicherung nach!!


anonym
beantwortet von isahia04 am 24. Februar 2008 19:56
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Normlerweise gehört die Terrasse zum Versicherungsort.... allerdings wäre ja der Diebstahl als"einfacher" Diebstahl zu betrachten! Einbruchdiebstahl muß vorliegen -wenn die Gartenmöbel abhanden kommen. Das ist auf einer Terrasse nicht gegeben.Denn:Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder ......usw.Das ist auf einer Terrasse nicht gegeben. So würde ich das sehen. ggf. die VR einfach mal anrufen + fragen.


anonym
beantwortet von Dingofox am 24. Februar 2008 18:37
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Die Absicherung der Gartenmöbel kann durch zusätzliche Klauseln versichert sein.Diese müssen im Vertrag vereinabrt sein.Überprüfe deine Unterlagen oder sprich mit deinem Versicherungsvertreter.


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