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Gilt ein Testament,trotz Alzheimer?

gefragt von Vinni am 13.11.2007 um 20:44 Uhr

Der Vater einer Bekannten,hat sein ganzes Erben seiner Nachbarin verschrieben,trotz,dass bei ihm zuvor schon Alzheimer diagnostiziert wurde.Gilt dieses Testament oder hat die Familie mehr Recht darauf?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. November 2007 20:49
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Ein Testament schreibt man "im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte". Trifft das nachweislich nicht zu, so wäre eine Anfechtung des Testaments zu überlegen.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 30. November 2007 12:15
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Das Testament muß ja vom Notar urkundlich beglaubt werden. Im Testament steht dann drin:

In einer Unterredung habe ich mich von der vollen Geschäftsfähigkeit des Erschienenen überzeugt

Wenn der Vater zu diesem Zeitpunkt schon krank war, hilft nur eine richtliche Herausgabe der Arztpapiere, die diese Diagnose bestätigt. Mit diesem kann das Testament angefechtet werden und die Kinder erhalten ihren Pflichtteil.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 13. März 2008 15:36

Ein Pflichtteil steht Ihnen auch so zu !

Warum muss ein Testament beglaubigt werden ?

Wenn der Erblasser das Testament selbst mit der Hand geschrieben hatte, ist alle Mühe umsonst ! Die Kinder bekommen Ihren Pflichtteil !


Elster79
beantwortet von Elster79 am 13. November 2007 20:46
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Solange er noch geschäftsfähig war ist das testament auch noch rechtsgültig


anonym
beantwortet von Rolfe am 13. November 2007 21:08
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Ggf. sollte ein Antrag an das Vormundschaftsgericht auf Einleitung eines Betreuungsverfahrens gestellt werden. Das kann jeder Bürger beim Amtsgericht des Wohnsitzes des Betroffenen anregen - unter Hinweis auf das trotz Alzheimererkrankung getätigte Testament. Zu Lebzeiten sollte man da Klarheit schaffen - von Todes wegen ist es viel schwieriger, das Testament wegen vermuteter Geschäftsun- fähigkeit anzufechten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat, wenn nicht das Vermögen des Betroffenen selbst dafür ausreicht (da hängen die Trauben aber recht hoch - in den meisten Fällen ist da nichts zu holen wegen hoher Freibeträge).


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 13. November 2007 22:30
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Die Diagnose alleine reicht nicht aus, um ein Testament ungültig zu machen, sondern der geistige Zustand zu definiertem Zeitpunkt. Es muss nachgewiesen werden, daß die Erkrankung zum Zeitpunkt des Verfassens so fortgeschritten war, daß der Unterzeichner, nicht mehr geschäftsfähig war.





thebrain
beantwortet von thebrain am 13. November 2007 20:50
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das testament würde ich anfechten wenn vorher alzheimer diagnostiziert worden ist ist es möglich das es unwirksam ist weil er nicht geschäftsfähig war.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 13. November 2007 22:31

ein Mensch ist doch bei Diagnosestellung nicht automatisch geschäftsunfähig!

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 14. November 2007 12:20

aber es ist möglich. zumindest ein guter ansatz.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. November 2007 21:06
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Wenn schon Alzheimer diagnostiziert war, würde ich mit dem, damals den Vater behandelnden Arzt darüber sprechen, wie weit die Krankheit schon fortgeschritten war und ob er damals noch im Besitz seiner geistigen Kräfte war. Euch als Familienangehörigen, muß der Arzt Auskunft geben. Nach diesem Gespräch könnt Ihr entscheiden, ob das Testament anzufechten lohnt.


anonym
beantwortet von Rogald am 23. November 2007 01:10
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Ein Testament kann erst nach seiner Eröffnung angefochten werden. Dann ist der Erblasser aber schon tot. Ich möchte mich im Übrigen der Meinung von Rolfe anschließen.Es ist am besten, wenn die Angehörigen (vermutlich die gesetzlichen Erben) ein Betreuungsverfahren einleiten.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 23. November 2007 17:28
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Es könnte davon ausgegangen werden das der Erblasser aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr Testat fähig war ! Wenn die Erbin dies auch noch gewusst haben sollte käme für mich nur eine Anfechtung des Testamentes in Frage !

Den Pflichtteil bekommt das Leibliche Kind ohnehin !

Eddy21





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