Der Vater einer Bekannten,hat sein ganzes Erben seiner Nachbarin verschrieben,trotz,dass bei ihm zuvor schon Alzheimer diagnostiziert wurde.Gilt dieses Testament oder hat die Familie mehr Recht darauf?

Ein Testament schreibt man "im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte". Trifft das nachweislich nicht zu, so wäre eine Anfechtung des Testaments zu überlegen.

Das Testament muß ja vom Notar urkundlich beglaubt werden. Im Testament steht dann drin:
In einer Unterredung habe ich mich von der vollen Geschäftsfähigkeit des Erschienenen überzeugt
Wenn der Vater zu diesem Zeitpunkt schon krank war, hilft nur eine richtliche Herausgabe der Arztpapiere, die diese Diagnose bestätigt. Mit diesem kann das Testament angefechtet werden und die Kinder erhalten ihren Pflichtteil.
Eddy21 am 13. März 2008 15:36 Ein Pflichtteil steht Ihnen auch so zu !
Warum muss ein Testament beglaubigt werden ?
Wenn der Erblasser das Testament selbst mit der Hand geschrieben hatte, ist alle Mühe umsonst ! Die Kinder bekommen Ihren Pflichtteil !

Solange er noch geschäftsfähig war ist das testament auch noch rechtsgültig
Ggf. sollte ein Antrag an das Vormundschaftsgericht auf Einleitung eines Betreuungsverfahrens gestellt werden. Das kann jeder Bürger beim Amtsgericht des Wohnsitzes des Betroffenen anregen - unter Hinweis auf das trotz Alzheimererkrankung getätigte Testament. Zu Lebzeiten sollte man da Klarheit schaffen - von Todes wegen ist es viel schwieriger, das Testament wegen vermuteter Geschäftsun- fähigkeit anzufechten. Die Kosten des Verfahrens trägt der Staat, wenn nicht das Vermögen des Betroffenen selbst dafür ausreicht (da hängen die Trauben aber recht hoch - in den meisten Fällen ist da nichts zu holen wegen hoher Freibeträge).

Die Diagnose alleine reicht nicht aus, um ein Testament ungültig zu machen, sondern der geistige Zustand zu definiertem Zeitpunkt. Es muss nachgewiesen werden, daß die Erkrankung zum Zeitpunkt des Verfassens so fortgeschritten war, daß der Unterzeichner, nicht mehr geschäftsfähig war.

das testament würde ich anfechten wenn vorher alzheimer diagnostiziert worden ist ist es möglich das es unwirksam ist weil er nicht geschäftsfähig war.

Wenn schon Alzheimer diagnostiziert war, würde ich mit dem, damals den Vater behandelnden Arzt darüber sprechen, wie weit die Krankheit schon fortgeschritten war und ob er damals noch im Besitz seiner geistigen Kräfte war. Euch als Familienangehörigen, muß der Arzt Auskunft geben. Nach diesem Gespräch könnt Ihr entscheiden, ob das Testament anzufechten lohnt.
Ein Testament kann erst nach seiner Eröffnung angefochten werden. Dann ist der Erblasser aber schon tot. Ich möchte mich im Übrigen der Meinung von Rolfe anschließen.Es ist am besten, wenn die Angehörigen (vermutlich die gesetzlichen Erben) ein Betreuungsverfahren einleiten.

Es könnte davon ausgegangen werden das der Erblasser aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr Testat fähig war ! Wenn die Erbin dies auch noch gewusst haben sollte käme für mich nur eine Anfechtung des Testamentes in Frage !
Den Pflichtteil bekommt das Leibliche Kind ohnehin !
Eddy21