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Gilt ein Rundschreiben als Anhang zum Mietvertrag?

gefragt von Fisherman am 19.02.2008 um 19:06 Uhr

Hallo zusammen! Unser 8-Parteien-Haus wurde verkauft. Es wurde schriftlich mitgeteilt, dass der Mietvertrag weiterhin gültig ist. Seinerzeit hat der Ex-Vermieter ein Rundschreiben mit Anordnungen an die Mieter verteilt! Ist dieses Rundschreiben ebenfalls weiterhin gültig?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. Februar 2008 19:09
8x
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Wenn das Rundschreiben im Mietvertrag als Anhang erwähnt ist, hat es auch weiterhin Gültigkeit.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Februar 2008 19:10
1x
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als Anhang schon und als wichtige Mitteilung aber ein Bestandteil des Mietvertrages ist es nicht, dazu wäre es notwendig, dass der neue Eigentümer mit euch neue Mietverträge aufsetzt..und bis was neues da ist gilt das alte halt immer noch


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 19. Februar 2008 19:12
1x
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Wenn das Rundschreiben im Mietvertrag als Anhang mit Gültigkeit ´bezeichnet ist, dann ja!


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 19. Februar 2008 19:19
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ja,das hat noch gültigkeit


Patron
beantwortet von Patron am 19. Februar 2008 19:29
0x
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steht denn im alten mietvertrag, dass so ein rundschreiben kommen sollte? wenn nicht, ist es nur eine information. ob die gilt, kann jeder selbst beurteilen. vertrag ist nur das, was zwei parteien unterschreiben. das wort anordnung ersetzt keinen vertrag.








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