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Gilt ein mündlicher Mietvertrag???

gefragt von Bucky am 20.08.2008 um 8:10 Uhr

Ich habe als Untermieterin in einer Wg gewohnt und nun zieht meine Mitbewohnerin aus. Sie hat den Haupmievertrag freistgerecht gekündigt und somit auch den Untermietvertrag. Eigentlich wollte ich die Wohnung übernehmen, hatte auch schon mündlich bescheid gesagt aber noch keinen Mietvertrag unterschrieben, kann die Wohnung jetzt aber aus finanziellen Gründen nicht halten. Bin ich jetzt an das mündliche Angebot gebunden, weil mir von der Vermietung mit Schadensersatz gedroht wurde???


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mündlicher Mietvertrag (1)
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Mcruay
beantwortet von Mcruay am 20. August 2008 09:05
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Gegenfrage: Gibt es Zeugen, dass du mit dem Vermieter einen mündlichen Vertrag (Handschlag oder ähnliches) geschlossen hast?

Die Vermietung ist nämlich bei der Sache in der Beweislast, was heißt: Du musst nicht nachweisen, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast, sondern die Vermietung muss beweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Ansonsten: Wenn du tatsächlich zugesagt hast, dass du die Wohnung übernimmst, ist natürlich ein Vertrag zustande gekommen (es lag ein Angebot vor und du hast zugestimmt = rechtsverbindlicher Vertrag). Nur die Beweislast ist, wie gesagt, immer sehr schwer.


anonym
beantwortet von ronni2 am 21. August 2008 18:16
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Mietverträge können generell auch mündlich geschlossen werden. Aber wie Mcruay schon sagte, muss dir die Gegenseite erstmal beweisen, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde. Wenn kein zeuge dabei war, ist dies eigentlich nicht möglich, da Aussage gegen Aussage. Ich versteh allerdings den Vermieter nicht. Wenn du sowieso kein Geld hast um die Miete zu zahlen, warum will er dann trotzdem sein Recht durchsetzen?! Ihm ist ja auch kein wirklicher Schaden entstanden... Naja, ich würds dabei belassen. Wenn du jedoch eine neue Wohnung anmietest, machs richtig mit Mietvertrag und mit Übernahmeprotokoll, siehe http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/mietvertrag-muster.html



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