Ein Freispruch gilt auch als "Verurteilung", gilt ein Freispruch aber auch als "Strafe"?
Diese Frage bezieht sich auf die juristische Semantik des Wortes "Strafe", nicht ob es eine Bestrafung für den Deliquenten ist, frei gesprochen zu werden...
Freispruch ist ein Freispruch und keine Verurteilung.
Es gibt die Möglichkeit jemanden unter Geldauflagen aus dem Verfahren zu entlassen, aber das ist kein Freispruch.
Ich weis jetzt endlich wie du auf das gekommen bist.
Du meintest, ein Freispruch gilt als Urteil. Und das ist so. Für einen Freispruch muss ein Urteil gefällt werden. Verurteilt wiederum wirst du nur, wenn das Gericht gegen dich entscheidet.
Verurteilt.... Urteil.. Semantisch gesehen.
Es geht mir explizit um den Pasus aus Grundgesetz Artikel 103, Absatz 3: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Weiterhin um die Tatsache das man nach einem Freispruch nicht erneut für die selbe Sache vor Gericht gestellt werden kann, und ob diese Tatsache sich semantisch schon direkt aus dem Grundgesetztext ableiten lässt, oder erst durch Strafgesetze und Richtersprüche ergibt.
Du hast zuviele Amerikanische Filme gesehen. In Deutschland kann man, nach einem Freispruch sehr wohl wieder vor Gericht kommen. Du kannst aber nicht für eine Tat mehrmals bestraft werden. Aber eine Tat kann aus mehreren Tatbeständen zusammengesetzt sein, die wiederum einzeln bestraft werden können. Zb. du klaust ein Auto, fährst damit bei Rot über die Kreuzung, und verursachst dabei einen tötlichen Unfall. 3 Tatbestände, alle drei auch getrennt zu Verhandeln und zu verurteilen.
Ich beziehe mich da nicht auf irgendeinen Hollywood Trash, sondern einen Tatsächlichen Mordfall aus 1993, wo der Täter im damaligen Indizienprozess einen Freispruch erhielt, und trotz eindeutiger DNA Spuren heute nicht erneut verurteilt werden kann.
(siehe hier: http://www.wdr.de/tv/westpol/beitrag/2006/04/20060430_dna.jhtml)