Gilt ein Brief als zugestellt, wenn er in den Briefkasten eingeworfen wurde?

11 Antworten

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Mit dem Tod des Inhabers geht der Betrieb auf die Erben bzw erbengemeinschaft über. Diese Haften gegenüber dem Finanzamt. Ihr solltet sofort einen Aufschub beantragen. Dies ist , auf Grund der Lage möglich. Ein Gespräch mit dem Finanzamt auch. Dazu kann euch auch der oder ein Steuerberater helfen. Formal hat das Finanzamt zwar recht aber in dem konkreten Fall ist immer ein Aufschub möglich. Bei einem vertrauensvollem Gespräch mit einem leitenden Mitarbeiter beim Finanzamt findet ihr sicher eine Lösung für beide Seiten. Von einem Streit rate ich dringend ab. LG Alex

Die Frage ist an wen war der Brief zugestellt?

Den Besitzer der Firma die aufgelöst wurde. Gab es einen Briefkasten zum Zeitpunkt der Zustellung mit dem Namen des Empfängers

Hier treffen viele Fragen auf die in Eurer Frage nicht beantwortet werden.

Das FA ist immer am längeren Hebel daher unbedingt einen Anwalt konsultieren

Ein Einwurf Einschreiben gilt als zugestellt wenn der Postbote den Brief in den Briefkasten geworfen hat und so mit seiner Unterschrift auf der Liste bestätigt das der Brief amtlich zugestellt ist. so ist Datum Uhrzeit und Zusteller bekannt und dies Gilt oftmals als auch als Tag an dem man davon ausgehen muss das der Empfänger den Brief liest. Wegen Fristen für Widersprüche oder entsprechenden Antworten. Nimmt jemand z.B. erst Tage später diesen Brief aus dem Briefkasten und irgendwelche Fristen sind dadurch verstrichen ,hat der Empfänger Pech gehabt. Tag der Zustellung auch Tag des Empfanges .

Man kann jederzeit ein Einwurf Einschreiben zurückverfolgen lassen wenn die Zustellungsnummer bekannt ist. diese steht meistens auf der Quittung wenn man z.B: den Brief beim Postamt aufgegeben hat. Sollte so Nachgewiesen werden das ein Brief zugestellt wurde und der Empfänger verweigert die Bestätigung dazu so gilt der Brief als zugestellt. Wenn jemand also die Briefe die noch im Briefkasten waren abgeholt hat so muss diese Person auch über einen Schlüssel zum Briefkasten verfügen.Alles andere wäre Diebstahl. Auch wenn es der Nachlassverwalter der Firma war oder der Erbe. Letzteres wäre so zu belangen falls es noch Forderungen gibt

Normale Einschreiben werden oftmals beim Postamt hinterlegt für eine gewisse Frist, wenn Empfänger nicht anzutreffen ist. Dafür wird aber auch eine Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers hinterlassen. Ist die Zeit verstrichen ,wird der Brief als Unzustellbar an den Absender zurückgeschickt.

Es gibt das "vereinfachte Zustellverfahren", mit dem Behörden und Ämter gerne offizielle Schreiben zustellen. Das Schreiben gilt dann erst mal als zugestellt, weil der Zeitpunkt des Einwurfs festgehalten wird. Ich selbst würde im Falle des Falles immer den Rechtsweg beschreiten, weil lediglich sicher ist, dass der Brief in den Briefkasten kam. Dass er aber den (richtigen) Empfänger erreicht hat, dafür ist der Beweis nicht erbracht.

Bei dir liegt der Fall aber anders. Durch eigene Versäumnisse hast du deine zugestellte Post nicht bekommen. Richtig und unbedingt notwendig wäre es gewesen, über die Zeit der Liquidation einen Nachsendeauftrag an deine Adresse zu schalten.

Gilt denn in diesem Fall die Zustellung als erfolgt?

Ja, die Zustellung ist dann wirksam erfolgt, wenn das zugestellte Schriftstück in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist.

G imager761