opitz am 23.02.2007 um 11:18 Uhr
Soweit ich weiß, werden "neuartige Rundfunkgeräte" - vulgo: Mulimedia-PC's - mit der GEZ-Gebühr für Radios belegt, allerdings auch nur, wenn nicht bereits ein Radio angemeldet wurde. Das kostet also so 5,70 Euro / Monat.
Wie hoch sind die Gebühren, wenn der PC auch noch ein DVB-T Empfänger eingebaut hat (war beim Aldi-PC gleich mit drin) und man KEINEN zusätzlichen Fernseher hat? Ist der PC jetzt immer noch ein "neuartiges Rundfunkgerät" oder schon ein TV mit entsprechenden GEZ-Gebühren (17,20 Euro / Monat? Was machen Firmen, die so einen PC mit eingebautem TV-Emfangsteil einsetzen? Und was mache ich, wenn ich eigentlich gar kein TV gucken will?
Mit DVB-T Karte gilt der PC als ganz normaler Fernseher, die vollen Gebühren werden fällig. Um das zu umgehen, kann man die Karte einfach ausbauen, damit fallen nur noch die 5,70 € an.

Wenn Du als "Privatmann" schon wenigstens ein Radio angemeldet hast, dann ändert sich meines Wissens gar nichts, denn ob Du über DSL fernsiehst oder über eine DVB-T-Karte, dürfte ja wohl keinen Unterschied machen.
Die Frage, ob Du TV sehen willst oder nicht, ist hier übrigens genauso unerheblich, wie auch beim "normalen" TV - es geht allein um das "Bereithalten" eines entsprechenden Geräts.
Firmen müssen für jedes derartige Teil jeweils eine Radiogebühr zahlen.
Das stimmt so nicht. Übers internet kann man nur bestimmte Angebote der öffentlich-rechtlichen beziehen (daher auch die veringerte Gebühr), mit DVB-T hat man ganz normalen Fernsehemfang.
demosthenes am 23. Februar 2007 13:24 Da habe ich wieder etwas dazugelernt!