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Gilt ein Aldi-Rechner mit DVB-T-Empfangsteil als TV und welche GEZ-Gebühren snd dann fällig?

gefragt von opitzopitz am 23.02.2007 um 11:18 Uhr

Soweit ich weiß, werden "neuartige Rundfunkgeräte" - vulgo: Mulimedia-PC's - mit der GEZ-Gebühr für Radios belegt, allerdings auch nur, wenn nicht bereits ein Radio angemeldet wurde. Das kostet also so 5,70 Euro / Monat.

Wie hoch sind die Gebühren, wenn der PC auch noch ein DVB-T Empfänger eingebaut hat (war beim Aldi-PC gleich mit drin) und man KEINEN zusätzlichen Fernseher hat? Ist der PC jetzt immer noch ein "neuartiges Rundfunkgerät" oder schon ein TV mit entsprechenden GEZ-Gebühren (17,20 Euro / Monat? Was machen Firmen, die so einen PC mit eingebautem TV-Emfangsteil einsetzen? Und was mache ich, wenn ich eigentlich gar kein TV gucken will?


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anonym
beantwortet von maltem am 23. Februar 2007 11:56
1x
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Mit DVB-T Karte gilt der PC als ganz normaler Fernseher, die vollen Gebühren werden fällig. Um das zu umgehen, kann man die Karte einfach ausbauen, damit fallen nur noch die 5,70 € an.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. Februar 2007 11:55
0x
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Wenn Du als "Privatmann" schon wenigstens ein Radio angemeldet hast, dann ändert sich meines Wissens gar nichts, denn ob Du über DSL fernsiehst oder über eine DVB-T-Karte, dürfte ja wohl keinen Unterschied machen.

Die Frage, ob Du TV sehen willst oder nicht, ist hier übrigens genauso unerheblich, wie auch beim "normalen" TV - es geht allein um das "Bereithalten" eines entsprechenden Geräts.

Firmen müssen für jedes derartige Teil jeweils eine Radiogebühr zahlen.

Kommentar von maltem am 23. Februar 2007 11:57

Das stimmt so nicht. Übers internet kann man nur bestimmte Angebote der öffentlich-rechtlichen beziehen (daher auch die veringerte Gebühr), mit DVB-T hat man ganz normalen Fernsehemfang.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 23. Februar 2007 13:24

Da habe ich wieder etwas dazugelernt!





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