Ich, 18, seit Juni 2008 Kleinunternehmer, von 01/08 bis ende 06/08 400€ Jobber (also 2400.-€ in 2008) möchte wissen, was als Einkommen gilt. Bekanntlich darf ich nur 7680€ verdienen, dass meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Als Kleinunternehmer habe ich schon ca. 5000€ verdient.
Zählt der 400€ Job ebenfalls als einkommen? Wenn ja, darf ich in 2008 ja nur noch 280€ verdienen!!!
Danke für schnelle Antworten!

Ja! Für die Einkunftsgrenze beim Kindergeld zählt der 400€ Job als Einkommen.
Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php

Natürlich gilt das als Einkommen. du bekommst Geld und bringst doch keines mit....
Mit welcher Begründung? Einen 400€ Job muss ich doch nicht in der Einkommensteuererklärung machen?!
Ja es ist ein EInkommen, jedoch ein Einkommen das nicht Versteuert werden muss!