gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gilt ein 400€ Job als Einkommen?

gefragt von JuRaBooo am 21.09.2008 um 22:42 Uhr

Ich, 18, seit Juni 2008 Kleinunternehmer, von 01/08 bis ende 06/08 400€ Jobber (also 2400.-€ in 2008) möchte wissen, was als Einkommen gilt. Bekanntlich darf ich nur 7680€ verdienen, dass meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Als Kleinunternehmer habe ich schon ca. 5000€ verdient.

Zählt der 400€ Job ebenfalls als einkommen? Wenn ja, darf ich in 2008 ja nur noch 280€ verdienen!!!

Danke für schnelle Antworten!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Kindergeld x 1.141 Einkommen x 388 400 Job x 97

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 21. September 2008 22:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja! Für die Einkunftsgrenze beim Kindergeld zählt der 400€ Job als Einkommen.

Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 21. September 2008 22:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich gilt das als Einkommen. du bekommst Geld und bringst doch keines mit....

Kommentar von JuRaBooo am 21. September 2008 22:45

Mit welcher Begründung? Einen 400€ Job muss ich doch nicht in der Einkommensteuererklärung machen?!


anonym
beantwortet von Anzweifler am 21. September 2008 22:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja es ist ein EInkommen, jedoch ein Einkommen das nicht Versteuert werden muss!


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. September 2008 22:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sicher fällt er unter Einkommen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.