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Gilt ein 400€ Job als Einkommen?

gefragt von JuRaBooo am 21.09.2008 um 22:42 Uhr

Ich, 18, seit Juni 2008 Kleinunternehmer, von 01/08 bis ende 06/08 400€ Jobber (also 2400.-€ in 2008) möchte wissen, was als Einkommen gilt. Bekanntlich darf ich nur 7680€ verdienen, dass meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Als Kleinunternehmer habe ich schon ca. 5000€ verdient.

Zählt der 400€ Job ebenfalls als einkommen? Wenn ja, darf ich in 2008 ja nur noch 280€ verdienen!!!

Danke für schnelle Antworten!


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JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 21. September 2008 22:48
1x
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Ja! Für die Einkunftsgrenze beim Kindergeld zählt der 400€ Job als Einkommen.

Ausführlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 21. September 2008 22:43
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Natürlich gilt das als Einkommen. du bekommst Geld und bringst doch keines mit....

Kommentar von JuRaBooo am 21. September 2008 22:45

Mit welcher Begründung? Einen 400€ Job muss ich doch nicht in der Einkommensteuererklärung machen?!


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. September 2008 22:44
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Sicher fällt er unter Einkommen.


anonym
beantwortet von Anzweifler am 21. September 2008 22:45
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Ja es ist ein EInkommen, jedoch ein Einkommen das nicht Versteuert werden muss!





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