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Gilt dieser drei-Monatsfrist beim Arbeitslosengeld immer?

gefragt von SandraS am 08.01.2008 um 16:39 Uhr

Bin grad fertig mit dem Studium und wollte bei einer Firma anfangen, die jetzt aber jemanden gefunden hat der besser passt. Bekkomme ich Geld wenn ich jetzt zum Arbeitsamt gehe (hab vorher schonmal gearbeitet) oder bekomme ich diese 3-Monatssperre? Freu mich auch, wenn jemand von Euch einen Job für mich hat ;-) Hab BWL studiert.


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. Januar 2008 16:42
2x
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die sperre bekommt man doch nur, wenn man schuldhaft seine atbeitslosigkeit herbeigeführt hat.

ist ja bei dir nicht der fall.

ob du alg bekommst, hängt davon ab wie lange deine letzte tätigkeit her ist, ich meinte es dürfte nicht länger als 7? jahre her sein.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 8. Januar 2008 16:49

das sehe ich auch so


wj2000
beantwortet von wj2000 am 8. Januar 2008 16:41
1x
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Da wirst du leider auch erst drei Monate warten müssen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. Januar 2008 16:44

warum ,wieso, weshalb? bitte begründen.

Kommentar von SandraS am 8. Januar 2008 17:02

Weil ich es vorher hätte wissen müssen und mich schon mal beim Amt melden müssen, übrigens auch bei befristeten Verträgen. Allerdings dachte ich, dass ich einen Schrieb oder so vorlegen kann, dass etwas in Aussicht stand und ich ich deshalb nicht gemeldet habe.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 8. Januar 2008 17:05

@sandras: wenn du eine arbeit in aussicht hattest und der vertrag deshalb nicht zustande kam, weil der arbeitgeber abgesagt hat, liegt doch von deiner seite kein verschulden vor.

nachweisen musst du das allerdings können.


Apopilosum
beantwortet von Apopilosum am 8. Januar 2008 17:25
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Also genau genommen hast Du keinen Anspruch auf Leistungen (da Du als Student auch keine AV gezahlt hast). Deine Eltern müssen eigentlich für Dich aufkommen. Nur wenn das nicht geht, zahlt man Dir Hartz IV

Kommentar von SandraS am 8. Januar 2008 17:30

Hab doch geschrieben, dass ich vorher schon gearbeitet habe, also auch AV gezahlt habe...meine Eltern haben damit nix mehr zu tun, bin 26 und verheiratet. Ja, ich weiß das Geld meines Mannes wird mitberechnet.

Kommentar von Simple_avatar2smallApopilosum am 8. Januar 2008 17:35

Es zählen die letzten drei Jahre wenn in den letzten 12 Monaten nichts verdient wurde.





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