doddo am 23.04.2008 um 9:27 Uhr
Eine Familie ( 3 Personen ) bewohnt seit 30 Jahren in einem 2-Familienhaus eine 100 qm große Wohnung. Die zweite Wohnung wird von der 75 jährigen Hausbesitzerin bewohnt.Die Hausbesitzerin , noch nicht pflegebedürftig , möchte für die nahe Zukunft eine Pflegerin in ihrem Haus aufnehmen. Kann sie dafür eine Kündigung mit dem Grund des Eigenbedarfs aussprechen ?
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Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Quelle : Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29
danke , also gehört die zukünftige Pflegekraft zum Hausstand der Vermieterin und sie kann auf Eigenbedarf die Kündigung aussprechen.