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Gilt die Verdienstobergrenze beim Kindergeld von 400 € im Durchschnitt oder pro Monat?

gefragt von leander22 am 16.01.2008 um 22:06 Uhr

Könnte man also vielleicht auch in einem Monat 200 Euro bekommen und im nächsten Monat 600 Euro? Das würde mich mal interssieren. Kann mir jemand weiterhelfen?

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anonym
beantwortet von tigeroli am 16. Januar 2008 22:12
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... nicht 400 Euro montalich ist die Bemessungsgrenze, sonder 4.800 Euro pro Jahr. Bei der Beantragung von Kindergeld gilt das Einkommen der letzten 12 Monate als Bemessung, wobei jede Veränderung des Einkommens gemeldet werden muss. Es sei denn, es handelt sich um Ferienarbeit o.ä. Bei regelmäßigem Einkommen des "Kindes" wird das auf ein Jahr hochgerechnet. Der Bescheid erfolgt dann "unter Vorbehalt" und am Ende des Jahres oder der 12 Monate wird nachgefragt. Im schlechtesten Falle musst Du das Kindergeld zurückzahlen, wenn das Einkommen im Laufe des Jahres doch höher war ...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:15

Himmel, ihr meint die Bemessungsgrenze bei eigenem Einkommen des Kindes.... Das hätte ich aus dieser Frage nie rausgelesen...

Kommentar von leander22 am 16. Januar 2008 22:26

danke, das meinte ich. Sorry für die unklare Fragestellung.

Kommentar von tigeroli am 7. März 2008 17:12

Die Obergrenze hat sich geändert, und zwar schon seit Jahresanfang. - Ich hab's nicht gewusst!

Das Jahreseinkommen des Kindes (Schüler, Student, Azubi) darf 7.600 Euro nicht übersteigen, dann gibt es Kindergeld für die Eltern. Dabei darf vom Einkommen nach neuester Rechtssprechung der Aufwand für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Ebenso Eigenheimzulage, Riesterrente etc. Es lohnt eine umfassende Information!


anonym
beantwortet von Lissa am 16. Januar 2008 22:09
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Seit wann gibt es beim Kindergeld Verdienstobergrenzen?

Meinst du vielleicht das Elterngeld?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:12

Ansonsten würde ich die Stelle erfahren wollen, wo man 400 Euro Kindergeld bekommt.... bei mir sinds nur 150 pro Kind....


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Januar 2008 22:30
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hat der Anspruchsberechtigte von Kindergeld (das Kind) eigene Einkünfte von mehr als 7640 Euro im Jahr (nach Abzug von Sozialsabgaben, Werbungskosten etc.), dann ist das Kindergeld zurückzuzahlen

im Jahr des 18 . Geburtstages wird dieser Betrag geteilt, auf die Monate , die das Kind 18 Jahrw alt ist (also Juni nur 50 Prozent)

Kindergeld ist 4 Jahre lang nachfordrbar, die o.a. Summe ist eine Fallbeilsumme...1 Euro Mehrvedienst und alles muss zurückgezahlt werden

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 16. Januar 2008 22:46

hm 50 Prozent, wenn der 18. Geburtstag im Juni ist??? ne, für jeden Monat, wo die Voraussetzungen auch an nur einem Tag vorliegen, wird Kindergeld für den ganzen Monat gezahlt.

Kindergeld bekommt man auch nur für die Dauer der Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 17. Januar 2008 07:32

aber es zählen für die Gesamtberechnung nur die restlichen 6 Monate...


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