Könnte man also vielleicht auch in einem Monat 200 Euro bekommen und im nächsten Monat 600 Euro? Das würde mich mal interssieren. Kann mir jemand weiterhelfen?
... nicht 400 Euro montalich ist die Bemessungsgrenze, sonder 4.800 Euro pro Jahr. Bei der Beantragung von Kindergeld gilt das Einkommen der letzten 12 Monate als Bemessung, wobei jede Veränderung des Einkommens gemeldet werden muss. Es sei denn, es handelt sich um Ferienarbeit o.ä. Bei regelmäßigem Einkommen des "Kindes" wird das auf ein Jahr hochgerechnet. Der Bescheid erfolgt dann "unter Vorbehalt" und am Ende des Jahres oder der 12 Monate wird nachgefragt. Im schlechtesten Falle musst Du das Kindergeld zurückzahlen, wenn das Einkommen im Laufe des Jahres doch höher war ...
Seit wann gibt es beim Kindergeld Verdienstobergrenzen?
Meinst du vielleicht das Elterngeld?
Wieselchen1 am 16. Januar 2008 22:12 Ansonsten würde ich die Stelle erfahren wollen, wo man 400 Euro Kindergeld bekommt.... bei mir sinds nur 150 pro Kind....

hat der Anspruchsberechtigte von Kindergeld (das Kind) eigene Einkünfte von mehr als 7640 Euro im Jahr (nach Abzug von Sozialsabgaben, Werbungskosten etc.), dann ist das Kindergeld zurückzuzahlen
im Jahr des 18 . Geburtstages wird dieser Betrag geteilt, auf die Monate , die das Kind 18 Jahrw alt ist (also Juni nur 50 Prozent)
Kindergeld ist 4 Jahre lang nachfordrbar, die o.a. Summe ist eine Fallbeilsumme...1 Euro Mehrvedienst und alles muss zurückgezahlt werden
WhiteAngelmzg am 16. Januar 2008 22:46 hm 50 Prozent, wenn der 18. Geburtstag im Juni ist??? ne, für jeden Monat, wo die Voraussetzungen auch an nur einem Tag vorliegen, wird Kindergeld für den ganzen Monat gezahlt.
Kindergeld bekommt man auch nur für die Dauer der Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinaus.
andreas48 am 17. Januar 2008 07:32 aber es zählen für die Gesamtberechnung nur die restlichen 6 Monate...
Himmel, ihr meint die Bemessungsgrenze bei eigenem Einkommen des Kindes.... Das hätte ich aus dieser Frage nie rausgelesen...
danke, das meinte ich. Sorry für die unklare Fragestellung.
Die Obergrenze hat sich geändert, und zwar schon seit Jahresanfang. - Ich hab's nicht gewusst!
Das Jahreseinkommen des Kindes (Schüler, Student, Azubi) darf 7.600 Euro nicht übersteigen, dann gibt es Kindergeld für die Eltern. Dabei darf vom Einkommen nach neuester Rechtssprechung der Aufwand für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Ebenso Eigenheimzulage, Riesterrente etc. Es lohnt eine umfassende Information!