DesperateHousewife am 19.12.2006 um 13:51 Uhr
Die MwSt-Erhöhung gilt nur für die Produkte, die vorher mit 16 % belegt waren. Alle anderen Produkte bleiben bei 0% bzw. 7%.
Es gibt auch weiterhin im Umsatzsteuerrecht eine gesonderte Auflistung für "begünstigte" Produkte (hauptsächlich Lebensmittel).
Diese Regelung wurde bisher nicht (nie) "angetastet". Die damit verbundenen Erhöhungen der gesamten Lebenshaltungskosten sind wohl sogar unseren sonst nicht so zimperlichen Entscheidungsträgern (Politiker) zu "heiß" ...
Beispiele für Produkte mit vermindertem MwSt-Satz sind Bücher, Zeitschriften oder Lebensmittel - dort bleibt wie von Rolfe geschrieben der MwSt-Satz unverändert
Nicht alle. Ich habe von Herabsetzungen auf 7% gehört.