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Gilt die Krankenversicherung automatisch als gekündigt, wenn das Arbeitsverhältnis ausläuft?

gefragt von photon am 30.08.2008 um 10:37 Uhr

Gilt die Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse automatisch als gekündigt, wenn man in die Arbeitslosigkeit geht (ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld) und sich nicht selbst bei der Krankenkasse meldet?


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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 30. August 2008 10:39
2x
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Nein, irgendwann wird die KK auf Dich zukommen und von Dir die KK-Beiträge fordern, es besteht mittlerweile in Deutschland eine Versicherungspflicht.

LG

Wieselchen

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 30. August 2008 10:57

Wenn die Reform so in Kraft tritt dann erst ab 2009

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/gesundheitsreform.htm


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 30. August 2008 10:39
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Nein, das Versicherungsverhältnis läuft weiter. Unbedingt informieren, denn sonst kommt eine "Privatrechnung" von der Krankenkasse und die ist nicht "ohne". Nur wenn man sicharbeitslos meldet , zahlt das Arbeitsamt ansonsten ist man selbst zuständig.

Kommentar von photon am 30. August 2008 10:45

Also wäre die Aussage von ShyGee so nicht richtig??

Kommentar von 26e0d2a4151b983cf78d1aa38bbefa30smallichwuesstegern am 30. August 2008 11:18

Leider! Mein Sohn hat sich im vergangen Jahr auch nicht arbeitslos gemeldet, weil er schon einen neuen Job hatte. Allerdings Arbeitsantritt erst 4 Wochen später. Für die Zwischenzeit hat die Barmer eine Rechnung von 238,00 Euro geschickt.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 30. August 2008 10:40
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Wenn Du Hartz4 (ALG2) beantragst bist Du auch weiter versichert.

Wenn Du nichts bekommst dann läuft der Versicherungsschutz noch 4 Wochen, dann bist Du nicht mehr versichert.

Der Arbeitgeber macht eine Meldung das die Beschäftigung beendet ist!

Kommentar von photon am 30. August 2008 10:45

Ist man dann tatsächlich nicht mehr versichert oder ist man noch versichert und zahlt Gebühren (so wie es ichwuesstegern und Wieselchen beschrieben haben?)

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 30. August 2008 10:53

Wenn Du versichert wärst, würdest Du keine "Gebühren" bezahlen!

Zur Krankenkasse gehen und fragen wie man das am besten regelt, man kann sich in der Gesetzlichen freiwillig versichern oder vllt. greift eine Familienversicherung!

Kommentar von photon am 30. August 2008 11:26

Ah, danke für den Link. Wenn also schon einige Zeit verstrichen ist ohne Behandlungskosten und ohne dass die KK auf einen zukommt, müsste man sich also rückwirkend noch versichern lassen können bzw. Beiträge zahlen können.

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 30. August 2008 14:37

Ja, die Krankenkasse bei der Du zuletzt warst muss dich wieder aufnehmen.

Wenn in der versicherungslosen Zeit keine Behandlungskosten entstanden sind musst Du auch nicht rückwirkend Beiträge bezahlen!

Dann kannst Du Dich einfach anmelden - also zB ab 1. September dann werden erst ab diesem Zeitpunk Beiträge fällig!


anonym
beantwortet von gemaalsa am 30. August 2008 10:43
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Du bist vier Wochen noch weiter versichert und anschliesend, wenn du dich arbeitslos gemeldet hast, witer bei der Arge. Sofort nach dem du deine Kündigung bekommen hast, dich anmelden. So läuf dann alles weiter.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 30. August 2008 10:50
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Nach beendigung deines Arbeitsverhältnisses übernimmt das Arbeitsamt deine Beitäge sofern du Anspruch hast auf AlG1 oder 2.




Kommentar von photon am 30. August 2008 10:54

Und wenn man weder Anspruch auf ALG1 oder 2 hat, gilt man dann automatisch als weiterversichert und die KK fordert irgendwann die Beiträge ein?

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 30. August 2008 11:03

Du bist nicht mehr versichert und zahlst Arzt- und Behandlungskosten selbst!

Diese werden dann von der Versicherung eingefordert da die Kosten ja da abgerechnet werden!

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 30. August 2008 11:10

Die KK fordert von dir nichts ein. Du wirst beim Arbeitsamt deine KK angeben bzw deiner KK bescheid sagen, daß du ALG beziehst und alles andere geht seinen Weg.


anonym
beantwortet von Roesner999 am 31. August 2008 14:00
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ja, Du mußt Dich sofort bei Deiner Krankenkassemelden





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