..., der dazu führte dass man nicht mehr in die Wohnung zurück kann? Meine alte Mutter kann nach ihrem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in die Wohnung zurück aus gesundheitlichen Gruenden. Gilt dann trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist oder kann im Notfall die Wohnung früher aufgelöst werden. Da ja dann zwei Wohnplätze zu finanzieren wären (eigene Wohnung UND Altenheimplatz)
Vielen Dank für jeglichen Rat!!
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Das hängt ganz vom Vermieter ab, wie kulant er sich zeigt. Wenn er auf stur schaltet, bist Du an die vorgegebene Kündigungsfrist gebunden. Aber ein seriöser Vermieter kommt da sicher in irgendeiner Form entgegen.
Ja. die ist leider, auch in derart gelagerten Fällen, einzuhalten. Es sei denn, der Vermieter ist kulant.
Ein wohlwollender Vermieter wird sicher behilflich sein, rasch einen Nachmieter zu finden; weshalb allerdings das Privat-Problem des Mieters generell auf den Vermieter (auch noch gerichtlich!) abzuwälzen sein soll, entbehrt einer gewissen Logik; schließlich hat ein Vermieter einerseits nicht unerhebliche Fixkosten und andererseits die verbliebenen Einkünfte i.a. bereits verplant.
Was Du nicht willst ....

Mein Anwalt sagte mir, es gäbe bei Tod oder Heimaufenthalt die 3-Monats-Kündigung, was bei meiner Mutter dann auch zutraf.
Diese 3 Monate mussten wir allerdings doppelt finanzieren - leider nicht billig.
Naja, ich hoffte es gäbe diesbezueglich ein Grundsatzurteil.