
2 Jahre ist gesetzlich geregelt.Längere Garantie ist Kulanz der Firma,bzw.des Geschäftes.

Garantie ist vom Hersteller oder Händler abhängig.
Kann alles mögliche sein. Von keiner Garantie bis lebenslang Garantie.
Wichtiger ist die gesetzliche Gewährleistung. Die beträgt immer 2 Jahre.
Nicht mit Garantie vertauschen...
heinmueck am 6. April 2009 22:25 Diese Antwort ist ein Lichtblick. In den meisten anderen Antworten wird die freiwillige Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) verwechselt.

3 Jahre ist mir neu und absolut ungewöhnlich, eher zwischen 12 und 24 Monaten
kiramarie am 6. April 2009 22:19 Die meisten Discounter bieten z.B. bei ihren Geräten 3 Jahre Garantie.
Mache Autohersteller noch längere...
jobo22 am 6. April 2009 22:22 Manche Anbieter geben auf ihr Produkt gar keine Garantie...
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.
hajottka am 6. April 2009 22:23 gegen Aufpreis

normal sind 2 jahre bei neuen Gegenständen!
Alle Daumen wieder runter! Siehe oben.

Nein dass is unterschiedlich
jobo22 am 6. April 2009 22:27 So ists. Freiwillig - vom Hersteller zu bestimmen...

ich glaub Pflicht sind 2 Jahre, bin mir aber nicht sicher.

generell hast du anspruch auf 2 jahre gewährleistung. gild natürlich nicht für lebensmittel und kleidung (da sollten z.b. günstige schuhe schon ein paar monate halten, teure markenschuhe dementsprechend länger, usw)
das ist immer verschieden. Manche Geräte haben auch nur 1 oder 2 Jahre Garantie.

Drei Jahre...? dachte 2 Jahre ist die Regel. Was aber ,glaube ich auch nur für Elektroartikel gilt!
Wer hat hier den Daumen erhoben? Setzen, sechs!!! ;-)

brot kartoffeln...
WebZecke am 6. April 2009 22:19 Eier,Gemüse....

So wie mir bekannt ist, gilt die Garantiezeit meistens nur 2 Jahre.
Kannst dir ja nicht ein Eis kaufen und wenn das in 3 Jahren nicht mehr da ist kriegste ein neues.
Korrekt!! Das ist EU-Norm.
Völliger Quatsch Leute... ;)
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.
Nach § 438
Abs. 1 Nr.3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre. Diese kann ertraglich grundsätzlich geändert, komplett abbedungen oder auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden.
WIKI
beachte bitte, dass hier evtl. schon vom Fragesteller zwei Dinge vermischt werden, nämlich Gewährleistung und Garantie; Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung die in § 438 BGB festgelegt ist; Garantie ist eine rein freiwillige Leistung, die der Hersteller meist für bestimmte Teile gibt;
§ 438 BGB
Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren