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Gilt die Entschuldigung bei überhöhter Geschwindigkeit, daß nur eine Not OP einem sterbenden Hund helfen kann?

gefragt von neurodocneurodoc am 31.01.2008 um 23:09 Uhr

Die Tierärztin sagte, jede Minute zählt, also raste ich dementsprechend und wurde prompt geblitzt. Der Hund hatte leider keine Chance mehr, starb kurz nach Erreichen der Tierklinik . Gilt das als "Entschuldigung"?


Reply


gri1su
beantwortet von gri1su am 31. Januar 2008 23:13
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Hi Doc, schön, auch mal wieder von Dir zu hören.

Du hast doch sicher einen Nachweis von der Tierklinik, oder? Damit würde ich es zumindest versuchen, ein einigermaßen menschlicher Sachbearbeiter wird das hoffentlich anerkennen. Allerdings -eine Garantie ist es nicht.


knetartpunktde
beantwortet von knetartpunktde am 31. Januar 2008 23:18
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Die StVO und das ganze blabla ist natürlich prinzipiell unwichtig gegen ein Leben. Aber du hättest durch Raserei im schlimmsten Fall ein (Menschen)leben auslöschen können - dafür gibt's keine Entschuldigung.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 31. Januar 2008 23:17
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Rechtlich gesehen nicht. Du hast kein Blaulicht, also auch keine Sonderrechte. Aber auf den Ämtern arbeiten auch nur Menschen. Ich würde einfach mal dort hin gehen und den Fall schildern. Viel Glück, L.G. Mein Mitgefühl zum Tod Deines Hundes

Kommentar von Simple_avatar2smallAndylu am 1. Februar 2008 00:43

Das sind auch meine Worte ! DH

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. Februar 2008 08:55

Dem schließe ich mich an.


medicangel
beantwortet von medicangel am 31. Januar 2008 23:12
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das mit deinem Hund tut mir sehr leid,aber als Begründung für zu schnelles fahren wirst du wahrscheinlich leider keinen Erfolg haben.


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 31. Januar 2008 23:19
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Toll das du es trotzdem riskiert hast. Schade um deinen Hund schnief ... Ich erinnere mich dass ich vor vielen Jahren mal meinen damaligen Fahrlehrer fragte ob man die Geschwindigkeit übertreten dürfe wenn hinter einem der Rettungswagen mit Blaulicht fahren würde man aber nicht beiseite fahren könne. Bekam die Antwort das ich das nicht dürfte. Ich glaube ich würde es dennoch machen.




Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 31. Januar 2008 23:24

Sein Wimmern wurde immer leiser, mir blieb nichts anderes übrig!

Ich danke Euch hier stellvertretend für Euer Mitgefühl und werde Euren Rat befolgen.

LG, neurodoc


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. Januar 2008 23:36
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Du darfst das natürlich nicht, aber ich hätte es auch getan. Sch... was auf das Bußgeld. Schade, dass es für den Hund zu spät war.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 31. Januar 2008 23:58

Dieser Meinung kann ich mich nur anschließen.


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 1. Februar 2008 00:47
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Es tut mir sehr leid um Deinen Hund!

Ich hatte letzthin meinen sterbenden Kater an Bord, und wenn ich auch nur ein Fünkchen Hoffnung gehabt hätte, wäre ich vermutlich auch schneller gefahren als die Polizei erlaubt.

Dementsprechend kann ich Dir das Schreckliche nachempfinden...

Ich fürchte jedoch, daß Du der Strafe nicht entgehen wirst. Versuche es trotzdem, am Besten mit irgendeinem Wisch von der Tierklinik, der die Dringlichkeit der Angelegenheit bezeugt. Vielleicht hast Du ja Glück und gerätst an einen menschlichen Sachbearbeiter! Ich wünsche es Dir! <lg>


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 31. Januar 2008 23:12
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ich vermute nicht, weil ein tier ist eine sache und kein mensch.

aber ich finde es sehr lieb von dir und hoffe das du auf keine tauben ohren triffst.

ich würde es versuchen so zu echtfertigen.

Kommentar von niceNurse am 31. Januar 2008 23:26

Tiere sind seit 1990 keine Sachen mehr. Kannst du hier nochmal nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/GesetzzurVerbesserungderRechtsstellungdesTieresimb%C3%BCrgerlichen_Recht Trotzdem wird seine Entschuldigung wohl leider keinen Erfolg haben. :-(

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 31. Januar 2008 23:52

Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.

und wenn es drauf ankommt ist das tier leider weiterhin eine "sache" :o(


(nach-) Denker
beantwortet von (nach-) Denker am 31. Januar 2008 23:31
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(Verkehrs-) Rechtlich gesehen nicht, denn Du hast durch die Geschwindigkeitsüberschreitung Dein und anderer Leben gefährdet.

Nutze dennoch die Möglichkeit, Dich zum Vorfall zu äußern und gib die genannten Gründe an -- einen Versuch ist es allemal wert...

Viel Glück!


anonym
beantwortet von n13m4nn5 am 31. Januar 2008 23:54
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stvo ist stvo und bleibt stvo.
selbst wenn es um ein menschenleben gehen würde,
dürfen nur einsatzfahrzeuge mit licht und martinshorn
die stvo im einsatz brechen.
es tut mir leid wegen deines hundes,
aber rechtlich gesehen hast du eine ordnungswidrigkeit begangen...
aber ich denke, wenn man die verantwortung
für seine taten übernehmen kann,
darf man alles.

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 1. Februar 2008 00:06

komischer Spruch

Kommentar von n13m4nn5 am 7. Februar 2008 22:29

wieso?


░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 1. Februar 2008 19:48
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Ein Versuch ist es wert. Weiß aus eigener Erfahrung, aber nur mit Menschen, dass man durch viel und langes gutes Zureden was bewirken kann. Als meine Mutter starb, bin ich auch wie angesengt ins Krankenhaus gerast und prompt erwischt worden. Bin zur Wache und versuchte zu erklären. Die Beamten waren sehr zynisch damals. Nach ewig langem Hin und Her hat man die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Vielleicht hast Du ja Glück und triffst auf einen Tierfreund, der Deine Situation verstehen kann. Es hätte, aber es ist ja nichts passiert. Tut mir sehr leid um Deinen Hund!


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 31. Januar 2008 23:13
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würde es versuchen, aber hier in deutschland denke ich gilt die entschuldigung wahrscheinlich nicht.


aline1507
beantwortet von aline1507 am 31. Januar 2008 23:17
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Erstmal mein Beileid...ich würd mir von der Tierklinik einen "Totenschein" mit Datum und Uhrzeit ausstellen lassen (als Beweis) und ihn mal zusammen mit der Geschichte losschicken. Ich weiß leider nicht, ob du Erfolg haben wirst, aber wenn da grad ein Hundefreund sitzt, der deinen Brief liest, wer weiß...veruchen kannste´s ja mal.




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