Meine Frau verdient selbst geld, gilt sie nun in der Pfändungstabelle als unterhaltsberechtigt. Wir haben auch 2 kinder und wollen uns nich trennen.
Du willst nicht die Unterhalsberechtigten wissen, sondern da stehen die denen Du Unterhaltsverpflichtet bist. Das dürften bei Dir Deine Kinder sein. Freibetrag also etwa bei 1569,99.
Ich würde mal behaupten wollen, daß es vom Einkommen Deiner Frau abhängt, ob sie noch einen (ergänzenden) Unterhaltsanspruch an Dich hat. Wenn sie selber ausreichend viel verdient, ist sie sicherlich nicht mehr unterhaltsberechtigt.
Aber vermutlich ist es besser, Du wendest Dich mit dieser Frage an den Insovenzberater/-verwalter.
unterhaltsberechtigt sind die, denen gegenüber er unterhaltsverpflichtet ist - insofern war natürlich seien Frage genau richtig gestellt