auch bei kinde rund jugendliche unter 18 jahre gegenüber den eltern?

Grundsätzlich schon. Allerdings u.U. dann nicht, wenn der Arzt zu der Überzeugung gelangt, daß das Kind die Tragweite nicht erfassen kann. In jedem Fall ist es eine Gratwanderung.
Die meisten Ärzte beziehen die Schweigepflicht auch auf Minderjährige, das gilt allerdings nicht für Fälle von schweren oder akuten Krankheiten bei denen eine Therapie das Einverständnis der Eltern voraussetzt

Kann ja nicht, weil im Zweifelsfall die Eltern die Behandlungsmethode entscheiden müssen.
Zobel am 21. Oktober 2008 21:56 wie kommst du zu so einen Zusammenhang?
der Witz bei der Schweigepflicht ist doch die, daß du dich jemandem anvertrauen kannst, warumm sollte das für minderjährige nicht gelten??
Maximus40 am 21. Oktober 2008 22:02 Meinte das im Grunde so wie kittykat77
Im Grunde, ja.
Aber frag mich nicht,ab welchem Alter - würde mal schätzen, ab 16 ?!
Ja, außer im akuten Notfall und lebensbedrohlichen Zuständen.
Ja, die gilt. Wenn Minderjährige zum Beispiel einen Schwangerschaftstest machen, was ziemlich häufig vorkommt, und sie wollen nicht das das die Eltern erfahren, dürfen sie das sagen, und ab dann gilt für die Ärzte Schweigepflicht. Die Mütter werden heut zu tage ja immer jünger ...
Beste Grüsse Bonniehit

Theoretisch: ja. Praktisch fühlte ich mich schon im Vorfeld verraten.
Besser nicht den Arzt von Pappa oder Mamma nehmen, wenn's geheim bleiben soll.
also, grundsätzlich gilt sie. Gerade eben bei Schwangerschaftstests, HIV-Test, überhaupt bei Geschlechtskrankheiten.
Anders sieht es aus, wenn der Arzt - wie auch schon beschrieben - die Eltern unterrichten MUSS, bezüglich Einverständniserklärung bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt.
Gratwanderung entsteht vor allem, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Verbrechens vorliegt.
Aber richtig ist auch, dass man, gerade wenn man auf dem Land lebt, und "jeder jeden kennt" mit spezifischen Problemen, die die Eltern wirklich nicht wissen SOLLEN, vielleicht doch mal nen Umweg zu nem ortsfremden Arzt macht. Das Problem ist in solchen Fällen manchmal nicht mal der Arzt selbst, sondern sein Personal, oder - bleiben wir bei Geschlechtskrankheiten - ein Großteil davon ist meldepflichtig, muss also Ämtern gemeldet werden, und so machen solcherlei Dinge schnell mal die Runde.