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Gilt die ärztliche Schweigepflicht ?

gefragt von kalle09876 am 21.10.2008 um 21:53 Uhr

auch bei kinde rund jugendliche unter 18 jahre gegenüber den eltern?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. Oktober 2008 21:56
3x
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Grundsätzlich schon. Allerdings u.U. dann nicht, wenn der Arzt zu der Überzeugung gelangt, daß das Kind die Tragweite nicht erfassen kann. In jedem Fall ist es eine Gratwanderung.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 21. Oktober 2008 21:55
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Die meisten Ärzte beziehen die Schweigepflicht auch auf Minderjährige, das gilt allerdings nicht für Fälle von schweren oder akuten Krankheiten bei denen eine Therapie das Einverständnis der Eltern voraussetzt


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 21. Oktober 2008 21:53
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zumindest beim Gyn.


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 21. Oktober 2008 21:54
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Ja


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 21. Oktober 2008 21:54
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Kann ja nicht, weil im Zweifelsfall die Eltern die Behandlungsmethode entscheiden müssen.




Kommentar von 5d3f1767b889f9636861a57115e5a598smallZobel am 21. Oktober 2008 21:56

wie kommst du zu so einen Zusammenhang?

der Witz bei der Schweigepflicht ist doch die, daß du dich jemandem anvertrauen kannst, warumm sollte das für minderjährige nicht gelten??

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 21. Oktober 2008 22:02

Meinte das im Grunde so wie kittykat77


anonym
beantwortet von tonks am 21. Oktober 2008 21:54
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Im Grunde, ja.

Aber frag mich nicht,ab welchem Alter - würde mal schätzen, ab 16 ?!


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 21. Oktober 2008 21:56
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Ja, außer im akuten Notfall und lebensbedrohlichen Zuständen.


anonym
beantwortet von Bonniehit am 21. Oktober 2008 21:57
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Ja, die gilt. Wenn Minderjährige zum Beispiel einen Schwangerschaftstest machen, was ziemlich häufig vorkommt, und sie wollen nicht das das die Eltern erfahren, dürfen sie das sagen, und ab dann gilt für die Ärzte Schweigepflicht. Die Mütter werden heut zu tage ja immer jünger ...

Beste Grüsse Bonniehit


Sammys
beantwortet von Sammys am 21. Oktober 2008 22:05
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Theoretisch: ja. Praktisch fühlte ich mich schon im Vorfeld verraten.

Besser nicht den Arzt von Pappa oder Mamma nehmen, wenn's geheim bleiben soll.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 23. Oktober 2008 11:03
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also, grundsätzlich gilt sie. Gerade eben bei Schwangerschaftstests, HIV-Test, überhaupt bei Geschlechtskrankheiten.

Anders sieht es aus, wenn der Arzt - wie auch schon beschrieben - die Eltern unterrichten MUSS, bezüglich Einverständniserklärung bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt.

Gratwanderung entsteht vor allem, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Verbrechens vorliegt.

Aber richtig ist auch, dass man, gerade wenn man auf dem Land lebt, und "jeder jeden kennt" mit spezifischen Problemen, die die Eltern wirklich nicht wissen SOLLEN, vielleicht doch mal nen Umweg zu nem ortsfremden Arzt macht. Das Problem ist in solchen Fällen manchmal nicht mal der Arzt selbst, sondern sein Personal, oder - bleiben wir bei Geschlechtskrankheiten - ein Großteil davon ist meldepflichtig, muss also Ämtern gemeldet werden, und so machen solcherlei Dinge schnell mal die Runde.



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