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Gilt die 6-monatige Probezeit auch dann, wenn ich nach einer 3-jährigen Ausbildung übernommen wurde?

gefragt von KatharinaTKatharinaT am 08.07.2008 um 14:36 Uhr

Ich habe heute von einer Freundin gehört, dass die Probezeit von 6 Monaten nicht angewendet werden kann, wenn man vorher in dem Unternehmen schon 3 Jahre gearbeitet bzw. gelernt hat. Würde ich sehr begrüßen, denn wenn ich meine Zielvorgaben nicht erreiche, werde ich während der Probezeit rausgeschmissen...:-(((


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Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 8. Juli 2008 14:38
2x
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Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung bedeutet ein neuer Vertrag. Denke die Probezeit ist gerechtfertigt. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.


jabberwakky
beantwortet von jabberwakky am 8. Juli 2008 14:38
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Ja Du bist einen neuen Arbeitsvertrag nach der Lehre eingegangen.

Kommentar von southwest am 8. Juli 2008 14:48

Eine Probezeit entfällt generell, wenn der A.G der Selbe ist.

Kommentar von A9fcc5456f76832d2967c1d84f7b13bcsmalljabberwakky am 8. Juli 2008 14:58

Wenn Du meinst.


bambi2408
beantwortet von bambi2408 am 8. Juli 2008 14:38
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Guck mal in deinen Vertrag was da steht? Ich bekam nach einem befristetn Vertrag einen unbefristeten, da stand das extra drin, dass ich keine Probezeit mehr habe


tuffel2710
beantwortet von tuffel2710 am 8. Juli 2008 14:38
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Absolut. Es wird ein neuer unabhängiger Vertrag gemacht.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 8. Juli 2008 14:39
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ja





bronkosfrau
beantwortet von bronkosfrau am 8. Juli 2008 14:40
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Hallo, leider fängt die Probezeit wieder von vorne an, da du nicht mehr in der Ausbildung bist, sondern jetzt einen festen Arbeitsvertrag hast.


anonym
beantwortet von Nine25 am 8. Juli 2008 14:40
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Neuer Vertrag....also Probezeit


schlaumeier92
beantwortet von schlaumeier92 am 8. Juli 2008 14:41
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Da du einen neuen Vertrag eingegangen bist, ist die Probezeit gerechtfertigt....

Trotz allem würde MUSS es in deinem Vertrag stehen....

LG


wj2000
beantwortet von wj2000 am 8. Juli 2008 14:51
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Normalerweise braucht keine Probezeit mehr vereinbart werden, aber die Praxis ist so dass der Arbeitgeber eine Probezeit festlegt. Dabei kann er eine Probezeit bis zu 2 Jahren festlegen laut Gesetz.


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 8. Juli 2008 15:52
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Es besteht m.E. ein grundlegender Unterschied diesbezüglich, je nachdem ob es sich um ein Ausbildungs- oder um ein Arbeitsverhältnis gehalten hat. Bei einem Ausbildungsverhältnis endet der Ausbildungsvertrag, sobald der Auszubildende seinen Abschluss hat. Wird er anschließend übernommen, stellt dies aber ein neues Vertragsverhältnis dar. Im Gegensatz dazu kann keine Probezeit vereinbart werden, wenn der AN innerbetrieblich lediglich wechselt oder eine Änderung am Arbeitsvertrag erfolgt. Solange der AG nicht wechselt, kann keine weitere Probezeit gefordert werden.





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