Ich habe heute von einer Freundin gehört, dass die Probezeit von 6 Monaten nicht angewendet werden kann, wenn man vorher in dem Unternehmen schon 3 Jahre gearbeitet bzw. gelernt hat. Würde ich sehr begrüßen, denn wenn ich meine Zielvorgaben nicht erreiche, werde ich während der Probezeit rausgeschmissen...:-(((
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Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung bedeutet ein neuer Vertrag. Denke die Probezeit ist gerechtfertigt. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Ja Du bist einen neuen Arbeitsvertrag nach der Lehre eingegangen.
Eine Probezeit entfällt generell, wenn der A.G der Selbe ist.
jabberwakky am 8. Juli 2008 14:58 Wenn Du meinst.

Guck mal in deinen Vertrag was da steht? Ich bekam nach einem befristetn Vertrag einen unbefristeten, da stand das extra drin, dass ich keine Probezeit mehr habe

Absolut. Es wird ein neuer unabhängiger Vertrag gemacht.
Hallo, leider fängt die Probezeit wieder von vorne an, da du nicht mehr in der Ausbildung bist, sondern jetzt einen festen Arbeitsvertrag hast.

Da du einen neuen Vertrag eingegangen bist, ist die Probezeit gerechtfertigt....
Trotz allem würde MUSS es in deinem Vertrag stehen....
LG

Normalerweise braucht keine Probezeit mehr vereinbart werden, aber die Praxis ist so dass der Arbeitgeber eine Probezeit festlegt. Dabei kann er eine Probezeit bis zu 2 Jahren festlegen laut Gesetz.
Es besteht m.E. ein grundlegender Unterschied diesbezüglich, je nachdem ob es sich um ein Ausbildungs- oder um ein Arbeitsverhältnis gehalten hat. Bei einem Ausbildungsverhältnis endet der Ausbildungsvertrag, sobald der Auszubildende seinen Abschluss hat. Wird er anschließend übernommen, stellt dies aber ein neues Vertragsverhältnis dar. Im Gegensatz dazu kann keine Probezeit vereinbart werden, wenn der AN innerbetrieblich lediglich wechselt oder eine Änderung am Arbeitsvertrag erfolgt. Solange der AG nicht wechselt, kann keine weitere Probezeit gefordert werden.