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Gilt die 400€ Einkommensgrenze auch wenn man eine Kleingewerbe angemeldet und nebenbei ein 400€ Job hat?

gefragt von gushiken am 23.11.2007 um 17:17 Uhr

ich habe zurzeit einen Nebenjob als Programmierer, auf 400€ basis, und würde gerne ein kleingewerbe anmelden um als freiberuflicher mediengestalter zu arbeiten. Muss ich dabei dann darauf achten das meine Einkünfte, zusammengerechnet, nicht 400€ überschreiten? P.S.: komme aus NRW falls es bundesländerspezifische unterschiede gibt


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 23. November 2007 17:31
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Sinalina
beantwortet von Sinalina am 23. November 2007 17:22
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der 400.-€- Job ist ja auf angestellter Basis, und der darf eben die 400.-€ nicht überschreiten. Deine Einkünfte als Freiberufler werden gesondert versteuert- eben als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Je nach Gesamteinkünften aus allen Tätigkeiten wird dann Deine Steuer berechnet.

Kommentar von gushiken am 24. November 2007 16:53

danke, hat mir schon gut weitergeholfen! Aber wie ist das mit den krankenkassen? Gilt das für die auch? nich das ich dann trrotzdem 150€+ an beiträgen zahlen muss...


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