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Gilt der linke Blinker schon als Nötigung?

gefragt von Ninchen am 30.09.2007 um 13:09 Uhr

Manchmal hat man ja solche Leute vor sich, die die linke Spur einfach nicht frei machen wollen- obwohl die rechte Spur frei ist. Wenn man dann (ohne zu dicht aufzufahren) den linken Blinker rausmacht, um auf sich aufmerksam zu machen - gilt das schon als Nötigung?

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Auto x 23.088 Reise x 9.948 Autobahn x 430 Autofahren x 183 Nötigung x 35

Kaffeesatz
beantwortet von Kaffeesatz am 30. September 2007 13:36
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§ 5 Abs. 5 StVO:

"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden."

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 30. September 2007 13:48

Eben. Danke.

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 30. September 2007 13:52

Zum Thema Nötigung: Man müßte als Überholwilliger schon den Mindestabstand über einen längeren Zeitraum unterschreiten oder drängeln. Jedoch kann sich auch der zu Überholende der Nötigung strafbar machen, wenn er über lange Zeit Überholversuche massiv blockiert. Ist ein bißchen reduziert. Finde das Urteil darüber grad nicht.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 30. September 2007 15:28

Richtig, das mit der Lichthupe kam erst neulich im TV - war mir allerdings auch neu, ich dachte auch es sei Nötigung...


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. September 2007 13:26
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Nein. Du zeigst Deine Absicht zu überholen, wie auch beim Spurwechsel. Dabei darfst Du aber nicht den Sicherheitsabstand unterschreiten oder die Lichthupe benutzen. Dann ist es Nötigung und strafbar.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 30. September 2007 13:29

Wie keine Lichthupe?

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 30. September 2007 13:38

Doch, siehe unten.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 30. September 2007 13:42

Danke für den Hinweis.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. September 2007 13:19
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mit Sicherheit nicht..Nötigung beginnt in der Regel dann, wenn du anfängst permanent den Sicherheitsabstand zu unterschreiten, dem vorhergehenden PKW am Auspuff schnüffelst und noch die Lichtanlage permanent betätigst..


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 30. September 2007 14:50
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Frag mal einen notorischen Linksfahrer, was ein Rückspiegel ist: das sind m.E. die Nötigenden. Bin Viel auf der Transitstrecke Berlin-Westdeutschland unterwegs gewesen: Diese Linksfahrer wurden ausnamslos von der VOPO rausgewinkt. Heute hängt unsere Polizei nur auf Brücken und im Gebüshc und nach zwei Monaten hast Du vielleicht eine Mitteilung oder auch nicht. Aber zu Deiner Frage: Bei Einhaltung des Sicherheitsabstendes :NEIN!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 30. September 2007 13:23
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Persönlich glaube ich schon. Man sieht den ständig und weiß das der vorbei will.


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