Manchmal hat man ja solche Leute vor sich, die die linke Spur einfach nicht frei machen wollen- obwohl die rechte Spur frei ist. Wenn man dann (ohne zu dicht aufzufahren) den linken Blinker rausmacht, um auf sich aufmerksam zu machen - gilt das schon als Nötigung?

§ 5 Abs. 5 StVO:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden."

mit Sicherheit nicht..Nötigung beginnt in der Regel dann, wenn du anfängst permanent den Sicherheitsabstand zu unterschreiten, dem vorhergehenden PKW am Auspuff schnüffelst und noch die Lichtanlage permanent betätigst..

Nein. Du zeigst Deine Absicht zu überholen, wie auch beim Spurwechsel. Dabei darfst Du aber nicht den Sicherheitsabstand unterschreiten oder die Lichthupe benutzen. Dann ist es Nötigung und strafbar.
Kabark am 30. September 2007 13:29 Wie keine Lichthupe?
Kaffeesatz am 30. September 2007 13:38 Doch, siehe unten.
tradaix am 30. September 2007 13:42 Danke für den Hinweis.

Frag mal einen notorischen Linksfahrer, was ein Rückspiegel ist: das sind m.E. die Nötigenden. Bin Viel auf der Transitstrecke Berlin-Westdeutschland unterwegs gewesen: Diese Linksfahrer wurden ausnamslos von der VOPO rausgewinkt. Heute hängt unsere Polizei nur auf Brücken und im Gebüshc und nach zwei Monaten hast Du vielleicht eine Mitteilung oder auch nicht. Aber zu Deiner Frage: Bei Einhaltung des Sicherheitsabstendes :NEIN!

Persönlich glaube ich schon. Man sieht den ständig und weiß das der vorbei will.
Eben. Danke.
Zum Thema Nötigung: Man müßte als Überholwilliger schon den Mindestabstand über einen längeren Zeitraum unterschreiten oder drängeln. Jedoch kann sich auch der zu Überholende der Nötigung strafbar machen, wenn er über lange Zeit Überholversuche massiv blockiert. Ist ein bißchen reduziert. Finde das Urteil darüber grad nicht.
Richtig, das mit der Lichthupe kam erst neulich im TV - war mir allerdings auch neu, ich dachte auch es sei Nötigung...