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Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch schon in der Probezeit?

gefragt von Fischfrau am 20.03.2007 um 19:26 Uhr

Ich frage für jemand anderes: sie ist noch in der Probezeit (ein halbes Jahr) und überraschend schwanger geworden. Der Vertrag ist aber ansonsten unbefristet, falls das einen Unterschied machen sollte. Gelten für sie die gleichen Rechte zur Schwangerschaft auch in der Probezeit?


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anonym
beantwortet von hellmi am 20. März 2007 19:32
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soweit mir bekannt, greift der kündigungsschutz, weil sie schwanger ist - also meiner kenntnis nach nicht zu kündigen. aber da kann ihr das arbeitsamt sicherlich eine exakte auskunft geben oder evtl. auch die krankenkasse.


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. März 2007 20:01
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Es gibt bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in der Regel die Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann mit einer Frist von 2 Wochen das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen zum Ende der Probezeit gekündigt werden. Deshalb schützt in diesem Fall die Schwangerschaft nicht vor Kündigung.

Kommentar von Rolfe am 20. März 2007 20:52

OK - habe nochmal nachgelesen: es stimmt. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann Frau sich durch Schwangerschaft vor Kündigung in der Probezeit retten, aber 4 Monate nach der Entbindung kann ihr doch gekündigt werden. Manchmal hilft das aber wirklich weiter; nämlich dann, wenn man bzw. Frau das eine Jahr voll kriegen muss, um wieder Ansprch auf ALG I zu haben...


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 20. März 2007 20:21
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Besonderen Kündigungsschutz genießen auch Frauen, die zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger sind. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG ist die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn der Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung wusste oder ihm dies innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde.

Hierbei ist es völlig egal ob Probezeit oder nicht! Der Arbeitgeber muss sofort mit bekanntwerden der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. März 2007 19:33
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Die entscheidende Frage ist hier, ob es sich um ein Probearbeitsverhältnis handelt, das "normalerweise" von selbst ausläuft, wenn nicht ausdrücklich anschliessend eine Weiterarbeit verabredet wird oder um eine "echte" Probezeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Nur im zweiten Fall ist eine Schwangere gegen Kündigung geschützt.

Im ersten Fall läuft das Probearbeitsverhältnis nach den sechs Monaten "automatisch", also ohne Kündigung aus.


anonym
beantwortet von iduna88 am 20. März 2007 22:53
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Wenn du schon einen Arbeitsvertrag in der hand hast, der unbefristet ist, kann man dich bei einer bestehnenden Schwangerschaft auch in der Probezeit nicht kündigen.





anonym
beantwortet von Sakis00 am 20. März 2007 19:29
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So weit mir bekannt, ändert das nichts am Status der Probezeit und damit an den besonderen Kündigungsfristen in dieser Zeit


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 20. März 2007 19:28
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Dumm gelaufen! Ein Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus wird nicht zustande kommen und wahrscheinlich wird der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis mit Kenntnisnahme von der Schwangerschaft sofort beenden. Sorry!

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 20. März 2007 19:43

Bei einer "normalen" Probezeit ist das nicht richtig!



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