Nesquick am 26.09.2008 um 13:30 Uhr
Ich möchte eine Seite ins Internet stelle, die sich nicht nur mit dem Stammbaum meiner Familie befasst, sondern auch mit geschichltlichen Daten von Dörfern.
In beiden Fällen werden aber keine Daten von noch lebenden Personen veröffentlicht.
Dennoch sind es Personendaten, bestehend aus Vor-und Zuname und chronologische Lebensdaten.
z.B.: * Wilhelm Mustermann * geb. 18.07.1888 * gest. 12.01.1915 * in Sedan/Frankreich * Amtsgerichtschöffe * 4 Kinder
Ist das zulässig? Wie sieht die Rechtslage aus?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Da gibt es keinen Datenschutz drauf. Den gibt es sowieso kaum noch.
Selbstverständlich gilt der Datenschutz auch für noch geschützte genealogische Daten im Internet. Das neue Datenschutzgesetz ist noch nicht in Kraft, und auch dann ist nicht alles ungeschützt.
Vorher hast du die Information?
Na schau doch mal unter Datenschutz nach in den Suchmaschinen. Webseitengestalter müssen das Teledienstdatengesetz beachten. Und dann kennst du wahrscheinlich auch die ganzen Diskussionen von über die Gauckbehörden. Selbst die beziehen sich auf lebende Personen und bestenfalls noch deren lebenden Anghörigen. Selbst Staatsgeheimnisse werden nach 50 Jahren veröffentlicht, normalerweise. Und der Schutz auf Geistiges Eigentum, da musst du mal nachsehen, geht glaube ich 25 Jahre nach dem Tod. Müßte alles in der Wikipedia stehen.