gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Gilt das zweiwöchige Rückgaberecht generell?

gefragt von Zinko85 am 27.10.2009 um 23:07 Uhr

Moin! Habe mir heute bei einem kleinen Händler einen neuen Eishockeyschläger gekauft. Der Händler sagte, dass der Schläger ehemals 200 Euro gekostet hat, allerdings ein Auslaufmodell sei und er ihn mir für 90 Euro verkauft. Diesen Betrag habe ich dann per EC bezahlt. Als ich wieder zu Hause war musste ich feststellen, dass der Schläger im Internet für 45 Euro zu haben ist und die Preisempfehlung bei 89,95 Euro lag. Kann ich diesen Schläger jetzt einfach bei ihm zurückgeben und mein Geld zurückverlangen? Wie ist da die Rechtslage? Danke für Antwort...


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (34632)
rueckgaberecht (145)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


GIna90
beantwortet von GIna90 am 27. Oktober 2009 23:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Du kannst es versuchen, musst aber auf Kulanz hoffen, wenn kein Mangel vorhanden ist. Das 2-wöchige Rückgaberecht gilt nur für Haustürgeschäfte.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von dantes am 27. Oktober 2009 23:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, es gibt kein allgemeines Rückgaberecht. Der Händler muss einwandfreie Ware nicht zurücknehmen. Du bist einen Vertrag eingegangen, nun halte dich auch an ihn.

Kommentar von Hicks am 27. Oktober 2009 23:09

doch müsste er einfach versuchen

Kommentar von dantes am 27. Oktober 2009 23:09

Quark, muss er nicht. Wenn, dann ist das nur Kulanz des Händlers. Ein Recht darauf hat man nicht.

Kommentar von Bb84f5d68364c72dace64f2070616ab6smallTwilightHeinz81 am 27. Oktober 2009 23:09

Korrekt. Das Rückgaberecht gibt es generell beim Fernabsatzvertrag, also etwa beim Internetkauf. Im Einzelhandel ist das Kulanz.


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Oktober 2009 23:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

''Gilt das zweiwöchige Rückgaberecht generell?''

Gesetzlich nur bei Fernabsatzverträgen. Also wenn du das Teil im Internet bei einem Händler erwirbst. Und bei Haustürgeschaften.


anonym
beantwortet von Hicks am 27. Oktober 2009 23:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

gehe einfach mit den bon wieder hin und tausche um ;-) das klappt muss er machen

Kommentar von 1ae38d03ac1360c4e2adb864f884e43dsmallGIna90 am 27. Oktober 2009 23:08

Muss er nicht.


anonym
beantwortet von schnuddelbutz am 27. Oktober 2009 23:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er ihn zurück nimmt, dann nur auf Kulanzbasis. Er ist aber nicht verpflichtet, Dir das Geld bar auszuzahlen, kann also sein, Daß Du nur eine Gutschrift kriegst.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Was nimmt man für eine zweiwöchige Sprachreise mit????

    Rückgaberecht 14 Tage

    rückgabe recht bei gebrauchtwagenkauf?




Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.