Hallo, ich schaute mich nach rollern um als ich einen sah schrieb ich dem besitzer eine E-mail dann kamen wir ins gespräch dann schrieb er mein angebot Preis in € für roller und versand. dann schrieb er drunter falls ihnen das nicht zusagt , endet hier unser kontakt und ich schrieb also roller und versand zusammen =preis in €? er schrieb darauf ja genau dann schickte er mir seine bankdaten und ich meldete mich nicht mehr dann kam heute die mail das wir einen mündlichen vertrag abgeschlossen hätten laut BGB stimmt das? bitte ist sehr wichtig! vielen dank MFG Thiemo
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War das nun mündlich oder doch eher schriftlich??(E-Mail) aber egal,wenn Du NICHT zugesagt hast ist auch keine Vertrag zustande gekommen, er hat lediglich ein Angebot unterbreitet

du kannst falls du deinen mailausgang nicht gelöscht hast beweisen, dass es sich nur um eine preisanfrage gehandelt hat.

Ein Vertrag währe es wenn ihr euch auf einen Handel geeinigt hättet. Du hast aber nur eine Anfrage gemacht auf das er Dir ein Angebot zugesendet hat. Ein Vertrag ist weder mündlich noch schriftlich zustande gekommen.

In meinen Augen ist ein Vertrag zustande gekommen. Denn ihr ward euch über den Preis einig und er hat Dir seine Kontodaten hinterlassen. Außer bei Grundstücken und wenigen Ausnahmen gilt das mündliche Vertragsrecht. Da gibt es nur die Beweispflicht. Und das kannst Du ja über die Mails nachweisen.
Wir haben per e-mail geschrieben und er wollte den kaufvertrag zusenden aber darauf habe ich mich nicht gemeldet aber auch nichts unterschrieben!

Nix schriftlich, nix Vertrag!
unsinn
regideur am 13. September 2008 18:48 Das ist nicht richtig! Ca 80% aller Verträge werden nicht schriftlich gemacht!
so isses
Botox am 13. September 2008 18:56 Vor Gericht hat das keine Handhabe wenn kein Vertrag, egal ob digital oder analog, besteht! Wenn ja, wo steht das? Ich google ma mündliches Vertragsrecht!
regideur am 13. September 2008 19:04 Nicht mündliches Vertragsrecht googlen (da wirst Du nichts finden!) sondern Vertragsrecht. Nachzulesen im BGB. Und auch vor Gericht ist das gültig. Es ist nur eine Frage des Beweises.
Botox am 13. September 2008 19:07 Hab ich schon raus bekommen, Anwaltsforen! Die Beweispflicht! Da sollte man jederzeit raus kommen(wenn Hirn vorhanden ist), Danke!
Du hast ihm doch ein Gegenangebot gemacht! und er hat Ja gesagt/geschrieben. Das ist ein Vertrag
regideur am 13. September 2008 18:47 Das war kein Gegenangebot sondern eine Anfrage!
kaffeehexe am 13. September 2008 18:47 Hat er nicht, es war eine Anfrage, keine Zustimmung oä
Sag uns doch mal genau Deine Formulierung als Du ihm das Gegenangebot gemacht hast
ich habe geschrieben können sie mir einen besseren preis vorschlagen? darauf hat er um ein bisschen runtergehandelt ich hab gefragt als erstes was soll der roller denn kosten?

Wenn es genau so gelaufen ist, wie du geschrieben hast, ist das kein Vertrag, lediglich eine Anfrage. Ob er dir deine Bankdaten schickt oder nicht - du hast sie nicht angefragt.
er schrieb Moin Moin,
ich kann Ihnen nur 2 varianten anbieten:
Fals sie diese es über ... machen wollen ( zur Sicherheit ) ist auch kein prob.
MFG D. Krämer
P.S.: Eine persönliche Lieferung oder ein entgegenkommen ist nicht möglich!
dann schrieb ich wie teuer der versand wäre und dann gab er mir den link und dann schrieb ich das wären ... € dann schrieb er
Genau,
ich würde vorschlagen, das ich Ihnen den Kaufvertrag zuschicke, Sie Ihnen ausdrucken und unterschreiben und an mich zurück senden per Post. Nach erhalt, warte ich auf die Überweisung und dann schick ich den Roller ab. darauf schrieb ich ja wäre gut aber schlagen sie mir einen guten preis vor dann schrieb er das einzigste was ich Ihnen anbieten kann sind .... Euro
Roller+Versand!
Sollte Ihnen das nichtzusagen, endet hier unser Kontakt. dann schrieb ich sind das roller + versand = ... € dann schrieb er ja genau dann meldete ich mich NICHT mehr und dann schickte er bankdaten und heute kam dann diese mail! ist das jetzt oder nicht?
Botox am 13. September 2008 19:10 Kennst du die deutsche Grammatik?
ja aber bin in eile!
Du hast NIX unterschrieben und Du hast dem Angebot NICHT zugestimmt, sondern nachgefragt. Also gibt es keinen Vertrag und fertig. Lass Dich nicht einschüchtern (mündlicher Vertrag schonmal sowieso nicht, ihr habt gemailt. Und "mündlich" ist ohnehin immer schwierig zu beweisen, der pokert doch nur so hoch wie´s geht!)!!!
Es wäre ein Vertrag in Textform, ---DIE VERTRAGSFORM IN DIESER HINSICHT IST ABER VÖLLIG EGAL! Wenn es aber nun so war, wie von Dir geschildert (was leider etwas zerklüftet und nicht sehr gut verständlich ist) ist es wohl kein wirksamer KV. Aber wie gesagt, es kommt auf die genaue Formulierung Eures email Verkehrs an