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Gilt das schon als Mündlicher Vertrag?

gefragt von 7Schweini31 am 13.09.2008 um 18:41 Uhr

Hallo, ich schaute mich nach rollern um als ich einen sah schrieb ich dem besitzer eine E-mail dann kamen wir ins gespräch dann schrieb er mein angebot Preis in € für roller und versand. dann schrieb er drunter falls ihnen das nicht zusagt , endet hier unser kontakt und ich schrieb also roller und versand zusammen =preis in €? er schrieb darauf ja genau dann schickte er mir seine bankdaten und ich meldete mich nicht mehr dann kam heute die mail das wir einen mündlichen vertrag abgeschlossen hätten laut BGB stimmt das? bitte ist sehr wichtig! vielen dank MFG Thiemo


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kaffeehexe
beantwortet von kaffeehexe am 13. September 2008 18:42
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War das nun mündlich oder doch eher schriftlich??(E-Mail) aber egal,wenn Du NICHT zugesagt hast ist auch keine Vertrag zustande gekommen, er hat lediglich ein Angebot unterbreitet


Tux31
beantwortet von Tux31 am 13. September 2008 18:44
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Quatsch, du hast doch nur ne Anfrage gestartet.


america
beantwortet von america am 13. September 2008 18:46
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du kannst falls du deinen mailausgang nicht gelöscht hast beweisen, dass es sich nur um eine preisanfrage gehandelt hat.


regideur
beantwortet von regideur am 13. September 2008 18:46
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Ein Vertrag währe es wenn ihr euch auf einen Handel geeinigt hättet. Du hast aber nur eine Anfrage gemacht auf das er Dir ein Angebot zugesendet hat. Ein Vertrag ist weder mündlich noch schriftlich zustande gekommen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. September 2008 18:50
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In meinen Augen ist ein Vertrag zustande gekommen. Denn ihr ward euch über den Preis einig und er hat Dir seine Kontodaten hinterlassen. Außer bei Grundstücken und wenigen Ausnahmen gilt das mündliche Vertragsrecht. Da gibt es nur die Beweispflicht. Und das kannst Du ja über die Mails nachweisen.





anonym
beantwortet von 7Schweini31 am 13. September 2008 18:43
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Wir haben per e-mail geschrieben und er wollte den kaufvertrag zusenden aber darauf habe ich mich nicht gemeldet aber auch nichts unterschrieben!


Botox
beantwortet von Botox am 13. September 2008 18:45
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Nix schriftlich, nix Vertrag!

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 13. September 2008 18:46

unsinn

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. September 2008 18:48

Das ist nicht richtig! Ca 80% aller Verträge werden nicht schriftlich gemacht!

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 13. September 2008 18:49

so isses

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 18:56

Vor Gericht hat das keine Handhabe wenn kein Vertrag, egal ob digital oder analog, besteht! Wenn ja, wo steht das? Ich google ma mündliches Vertragsrecht!

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. September 2008 19:04

Nicht mündliches Vertragsrecht googlen (da wirst Du nichts finden!) sondern Vertragsrecht. Nachzulesen im BGB. Und auch vor Gericht ist das gültig. Es ist nur eine Frage des Beweises.

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 19:07

Hab ich schon raus bekommen, Anwaltsforen! Die Beweispflicht! Da sollte man jederzeit raus kommen(wenn Hirn vorhanden ist), Danke!


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 13. September 2008 18:46
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Du hast ihm doch ein Gegenangebot gemacht! und er hat Ja gesagt/geschrieben. Das ist ein Vertrag

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 13. September 2008 18:47

Das war kein Gegenangebot sondern eine Anfrage!

Kommentar von 469e3c5823c62aab048bc201833458d9smallkaffeehexe am 13. September 2008 18:47

Hat er nicht, es war eine Anfrage, keine Zustimmung oä


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 13. September 2008 18:48
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Sag uns doch mal genau Deine Formulierung als Du ihm das Gegenangebot gemacht hast

Kommentar von 7Schweini31 am 13. September 2008 18:53

ich habe geschrieben können sie mir einen besseren preis vorschlagen? darauf hat er um ein bisschen runtergehandelt ich hab gefragt als erstes was soll der roller denn kosten?


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 13. September 2008 18:58
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Wenn es genau so gelaufen ist, wie du geschrieben hast, ist das kein Vertrag, lediglich eine Anfrage. Ob er dir deine Bankdaten schickt oder nicht - du hast sie nicht angefragt.


anonym
beantwortet von 7Schweini31 am 13. September 2008 18:58
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er schrieb Moin Moin,

ich kann Ihnen nur 2 varianten anbieten:

  1. Sie holen ihn ab
  2. Sie überweisen den Versand zusätzlich zu dem Betrag.

Fals sie diese es über ... machen wollen ( zur Sicherheit ) ist auch kein prob.

MFG D. Krämer

P.S.: Eine persönliche Lieferung oder ein entgegenkommen ist nicht möglich!

dann schrieb ich wie teuer der versand wäre und dann gab er mir den link und dann schrieb ich das wären ... € dann schrieb er

Genau,

ich würde vorschlagen, das ich Ihnen den Kaufvertrag zuschicke, Sie Ihnen ausdrucken und unterschreiben und an mich zurück senden per Post. Nach erhalt, warte ich auf die Überweisung und dann schick ich den Roller ab. darauf schrieb ich ja wäre gut aber schlagen sie mir einen guten preis vor dann schrieb er das einzigste was ich Ihnen anbieten kann sind .... Euro

Roller+Versand!

Sollte Ihnen das nichtzusagen, endet hier unser Kontakt. dann schrieb ich sind das roller + versand = ... € dann schrieb er ja genau dann meldete ich mich NICHT mehr und dann schickte er bankdaten und heute kam dann diese mail! ist das jetzt oder nicht?

Kommentar von 71d328e3afdcb5d3fdc7c4cae72ad8a7smallBotox am 13. September 2008 19:10

Kennst du die deutsche Grammatik?

Kommentar von 7Schweini31 am 13. September 2008 19:12

ja aber bin in eile!


krokodilchen
beantwortet von krokodilchen am 13. September 2008 19:14
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Du hast NIX unterschrieben und Du hast dem Angebot NICHT zugestimmt, sondern nachgefragt. Also gibt es keinen Vertrag und fertig. Lass Dich nicht einschüchtern (mündlicher Vertrag schonmal sowieso nicht, ihr habt gemailt. Und "mündlich" ist ohnehin immer schwierig zu beweisen, der pokert doch nur so hoch wie´s geht!)!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallHassovonBrenner am 14. September 2008 03:40

Es wäre ein Vertrag in Textform, ---DIE VERTRAGSFORM IN DIESER HINSICHT IST ABER VÖLLIG EGAL! Wenn es aber nun so war, wie von Dir geschildert (was leider etwas zerklüftet und nicht sehr gut verständlich ist) ist es wohl kein wirksamer KV. Aber wie gesagt, es kommt auf die genaue Formulierung Eures email Verkehrs an





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