wie ist die regel?

Nein.
Als Auffahrender mußt du Vorfahrt gewähren, notfalls anhalten.
Als auf der rechten Spur Fahrender bist du gehalten, soweit die Verkehrslage es erlaubt, das Einfädeln zu ermöglichen.Du bist aber nicht gehalten, die Fahrt zu verlangsamen.
Nein, das Reißverschlussverfahren gilt nicht.
§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Mithin sollte man folgende Verhaltensweise beim Auffahren auf die Autobahn beachten
Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt; es gilt NICHT die Rechts-vor-Links-Regel und KEIN Reißverschlussverfahren
Bei der Zufahrt zum Beschleunigungsstreifen etwas Abstand zum Vordermann lassen
Rechtzeitig den Verkehr auf der Autobahn beobachten
Den BESCHLEUNIGUNGSSTREIFEN zum BESCHLEUNIGEN nutzen, um auf die gleiche Geschwindigkeit wie der Verkehr auf der Autobahn zu kommen (bei fließenden Verkehr auf mindestens 90 km/h; dies geht auch mit wenigen PS, wenn man etwas später als üblich hochschaltet; der Motor geht dabei nicht kaputt); auf den Beschleunigungsstreifen darf schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden
Den Beschleunigungsstreifen möglichst bis zum Ende ausnutzen; ein Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens sollte auf KEINEN Fall erfolgen, da dies aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeit ein sehr hohes Gefahrenpotenzial darstellt-lieber sollte der Standstreifen, unter Beachtung der allgemeinen Sorgfalt für das weitere Beschleunigen bzw. das spätere Einfädeln in eine Lücke genutzt werden
Links blinken und in die ausreichend große Lücke fahren
Nicht gleich weiter auf weiter links liegende Spuren wechseln, sondern erst sich den Geschwindigkeiten anpassen und einen Überblick verschaffen
Der Verkehr auf der Autobahn sollte NICHT die Fahrspur wechseln, um ein Auffahren auf die Autobahn zu ermöglichen, da es aufgrund der heutigen Verkehrsdichte idR zu erheblichen Gefährdungen andere Verkehrsteilnehmer kommen kann. Um ein Einfädeln des auffahrenden Verkehrs zu erleichtern kann ein wenig Gas weggenommen werden.
http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t32423.html
Nein, da muß jeder seine Lücke selber suchen.
Ist allerdings stop-and-go angesagt, ist Reißverschluß möglich und auch üblich.
Nein. Wer beim Einordnen in zähfließenden Autobahnverkehr einen Unfall provoziert, kann sich nicht auf das Reißverschlussverfahren berufen.
Die Regel lautet: Mann im Gehirn ausschalten, und kucken, dass es für alle gut flutscht bei der Einfahrt.

Nein, da hast Du auf eine ausreichende Lücke im Verkehr zu warten.
DasnReißverschlußverfahren wurde mir seinerzeit beim Einfädeln empfohlen. Allerdings hat man in Deutschland beim Einfädeln keine Vorrechte bzw. Vorfahrt. In manchen anderen Rechten ist man allerdings verpflichtet im Reißverschlußverfahren das Einfädeln zu erleichtern.
ghostwriter am 30. März 2008 21:20 Genau so habe ich es damals in der Fahrschule auch gelernt.
Ich Meinte, in Frankreich wäre man dazu verpflichtet, dem Auffahrenden das Einfädeln zu erleichtern und ggf. Platz zu machen.
Korrekt, aber ich würde nicht anhalten, sondern weiterfahren. Sonst kommt man gar nicht mehr auf die Autobahn oder verursacht noch einen Unfall.