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Gilt das Reißverschlussverfahren eigentlich auch beim Beschleinigungsstreifen auf der Autobahn?

gefragt von trompetenmeister am 30.03.2008 um 21:02 Uhr

wie ist die regel?


Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 30. März 2008 21:07
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Nein.

Als Auffahrender mußt du Vorfahrt gewähren, notfalls anhalten.

Als auf der rechten Spur Fahrender bist du gehalten, soweit die Verkehrslage es erlaubt, das Einfädeln zu ermöglichen.Du bist aber nicht gehalten, die Fahrt zu verlangsamen.

Kommentar von Simple_avatar9smallguslan am 31. März 2008 11:31

Korrekt, aber ich würde nicht anhalten, sondern weiterfahren. Sonst kommt man gar nicht mehr auf die Autobahn oder verursacht noch einen Unfall.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 30. März 2008 21:19
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Nein, das Reißverschlussverfahren gilt nicht.

§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.

Mithin sollte man folgende Verhaltensweise beim Auffahren auf die Autobahn beachten

  • Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt; es gilt NICHT die Rechts-vor-Links-Regel und KEIN Reißverschlussverfahren

  • Bei der Zufahrt zum Beschleunigungsstreifen etwas Abstand zum Vordermann lassen

  • Rechtzeitig den Verkehr auf der Autobahn beobachten

  • Den BESCHLEUNIGUNGSSTREIFEN zum BESCHLEUNIGEN nutzen, um auf die gleiche Geschwindigkeit wie der Verkehr auf der Autobahn zu kommen (bei fließenden Verkehr auf mindestens 90 km/h; dies geht auch mit wenigen PS, wenn man etwas später als üblich hochschaltet; der Motor geht dabei nicht kaputt); auf den Beschleunigungsstreifen darf schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden

  • Den Beschleunigungsstreifen möglichst bis zum Ende ausnutzen; ein Anhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens sollte auf KEINEN Fall erfolgen, da dies aufgrund der hohen Differenzgeschwindigkeit ein sehr hohes Gefahrenpotenzial darstellt-lieber sollte der Standstreifen, unter Beachtung der allgemeinen Sorgfalt für das weitere Beschleunigen bzw. das spätere Einfädeln in eine Lücke genutzt werden

  • Links blinken und in die ausreichend große Lücke fahren

  • Nicht gleich weiter auf weiter links liegende Spuren wechseln, sondern erst sich den Geschwindigkeiten anpassen und einen Überblick verschaffen

  • Der Verkehr auf der Autobahn sollte NICHT die Fahrspur wechseln, um ein Auffahren auf die Autobahn zu ermöglichen, da es aufgrund der heutigen Verkehrsdichte idR zu erheblichen Gefährdungen andere Verkehrsteilnehmer kommen kann. Um ein Einfädeln des auffahrenden Verkehrs zu erleichtern kann ein wenig Gas weggenommen werden.

http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t32423.html

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 30. März 2008 21:28

DH - sehr gut recherchiert

Kommentar von Simple_avatar8smallblondchen am 30. März 2008 21:41

Sehr gute Antwort!


tigrib
beantwortet von tigrib am 30. März 2008 21:05
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Nein, da muß jeder seine Lücke selber suchen.

Ist allerdings stop-and-go angesagt, ist Reißverschluß möglich und auch üblich.


anonym
beantwortet von startplatz1 am 30. März 2008 21:10
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Nein. Wer beim Einordnen in zähfließenden Autobahnverkehr einen Unfall provoziert, kann sich nicht auf das Reißverschlussverfahren berufen.


anonym
beantwortet von stefanpeter am 30. März 2008 21:18
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Die Regel lautet: Mann im Gehirn ausschalten, und kucken, dass es für alle gut flutscht bei der Einfahrt.





░critter░­
beantwortet von ░critter░­ am 30. März 2008 21:06
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Nein, da hast Du auf eine ausreichende Lücke im Verkehr zu warten.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. März 2008 21:08
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DasnReißverschlußverfahren wurde mir seinerzeit beim Einfädeln empfohlen. Allerdings hat man in Deutschland beim Einfädeln keine Vorrechte bzw. Vorfahrt. In manchen anderen Rechten ist man allerdings verpflichtet im Reißverschlußverfahren das Einfädeln zu erleichtern.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 30. März 2008 21:20

Genau so habe ich es damals in der Fahrschule auch gelernt.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 30. März 2008 21:26

Ich Meinte, in Frankreich wäre man dazu verpflichtet, dem Auffahrenden das Einfädeln zu erleichtern und ggf. Platz zu machen.


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