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Gilt das Rechtfahrgebot auch in der Stadt?

gefragt von blue3 am 14.10.2007 um 21:33 Uhr

Mir ist so als ob man in der Fahrschule ein allgemeines Rechtsfahrgebot gelernt hat oder gilt es nur für die Autobahn?Denn mir wurde nun gesagt, dass man in der Stadt nach belieben fahren darf,was auch logisch scheint,denn man darf im Vergleich zur Autobahn rechts überholen.Was ist nun richtig?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. Oktober 2007 21:42
10x
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Nach § 7 Abs. 3 StVO kann in geschlossenen Ortschaften der Fahrstreifen frei gewählt werden. (Außer auf Stadtautobahnen.) Man kann also sagen, daß das Rechtsfahrgebot in der Stadt nicht gilt.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 14. Oktober 2007 21:53

Richtig DH

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 14. Oktober 2007 22:00

DH


gri1su
beantwortet von gri1su am 14. Oktober 2007 21:38
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Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur auf der Autobahn, es gilt überall -also auch in der Stadt- und für Jeden. Selbst Fußgänger und Radfahrer sollten sich daran halten (auch wenn sie das leider nur in den seltensten Fällen tun)

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 14. Oktober 2007 21:54

leider falsch ...ungenügend, setzen :-)


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 14. Oktober 2007 23:23
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Nein, nur außerhalb.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 14. Oktober 2007 21:37
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Das Rechtsfahrgebot gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, nicht in der Stadt


anonym
beantwortet von Kaldex am 14. Oktober 2007 22:55
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Meines Wissens gilt das sogar auf Radwegen und kombinierten Fuß-/Radwegen für beide Sorten Verkehrsteilnehmer. Ich hatte letzthin mit so nem Idioten der aus seiner Fahrtrichtung links fuhr und scheinbar meinte, ich müsse zur Mitte des Weges hin ausweichen fast einen Zusammenstoß. Fazit: manche kapieren nich mal die primitivsten Regeln im Straßernverkehr ...




Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 14. Oktober 2007 23:12

Was gilt denn auf Radwegen?

Kommentar von Simple_avatar6smallSzintilator am 15. Oktober 2007 00:13

Wenn auf jeder Seite der Straße ein Radweg ist, ist dieser von Radfahrern in Fahrtrichtung rechts zu benutzen, kein Radfahrer darf eben da Gegenverkehr sein. Richterliches Urteil!!

Kommentar von Kaldex am 15. Oktober 2007 19:46

Eben! Und wenn nur auf einer Seite n Radweg ist, dann dürfen diejenigen für die das die linke Seite ist, ihn NICHT benutzen, außer es ist so ausgeschildert! Kannste uns glauben, lola60!


anonym
beantwortet von Joern am 22. Oktober 2007 12:19
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so, §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Fz. müssen Die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die techte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. das heißt: auf Deutschlands Straßen gilt erstmal das Rechtsfahrgebot, innerhalb geschlossener ortschaft, mit mehr als ein Fahrstreifen pro richtung dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5to den Fahrstreifen frei wählen. dieses gilt nicht für Krqaftfahrzeuge über 3,5to. Diese dürfen nur dann den linken Fahrstreifen benutzen wenn sie links abbiegen wollen. Krafträder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Quelle: Straßenverkehrsrecht §2, §7



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