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Gilt das Nichtraucherschutzgesetz auf für Betriebsrestaurants - Kantinen

gefragt von FranzKoflerFranzKofler am 12.02.2008 um 11:48 Uhr

Frage für Rechtsexperten: Im Nichtraucherschutzgesetz der Bundesländer wird üblicherweise auf §1 des Gaststättengesetzes verwiesen. Der § 25 des Gaststättengesetzes sagt aber dass Kantinen vom Gaststättengesetz ausgenommen sind. Wer kennt sich aus und glaubt die Antwort zu kennen? Gilt jetzt das Nichtraucherschutzgesetz für (Nichtöffentliche) Betriebsrestaurant (Kantinen) oder nicht?


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Nichtraucherschutzgesetz (7)
Gaststättengesetz (1)
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Frage beantworten


tradaix
beantwortet von tradaix am 12. Februar 2008 11:58
3x
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§ 5 ArbStättV (Verordnung über Arbeitsstätten) - Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 12. Februar 2008 11:49
2x
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Vom gesunden Menschenverstand her würde ich die Frage bejahen.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 12. Februar 2008 11:53
2x
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Die Kantine fällt nicht unter das neue Nichtraucherschutzgesetz, aber gilt als Arbeitsstätte.


vincent
beantwortet von vincent am 12. Februar 2008 12:58
2x
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Das vorliegende Gesetz behandelt Betriebskantinen wie Gaststätten - und die müssen künftig "grundsätzlich rauchfrei sein und auf das Rauchverbot gut sichtbar hinweisen".


DrLove
beantwortet von DrLove am 12. Februar 2008 11:49
1x
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Ja! es gilt!





Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. Februar 2008 11:49
1x
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Ja! Da gilt sogar auch die Arbeitsstättenverodnung, die an sich strenger ist!





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