gilt das jugendschutzgesetz eigentlich auch im privaten bereich?

6 Antworten

Deutsche Gesetze gelten grundsätzlich innerhalb des Geltunsgbereich des GG. Wenn das Gesetz aber im Text räumliche Begrenzungen macht wie z.B. in der "Öffentlichkeit", dann ist der private Raum ausgenommen. Im Jugendschutzgesetz gibt es den öffentlichen Bereich, wie Diskos, Verkaufsräume etc. und den Umgang mit Trägermedien. Das sind Bilder, Filme, Bücher etc. Hier ist der private Raum nicht ausgenommen, daher ist die private Vorführung eines Pornofilm vor Jugendlichen oder Kinder strafbar.

Ganz ehrlich? Lies es, dann weißt du die Antwort.

Nein, das Jugenschutzbesetz bezieht sich auf den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, und im Bereich der Medien. http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Zu hause sind die ltern das Gesetz, sie können sich auch nicht strafbar machen im Sinne des Jugenschutzgesetzes, nur im Rahmen ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht.

ist sehr allgemein gefragt. Grundsätzlich gilt es da aber nicht, da greifen andere Sachen. Wenn Eltern zu Hause bis12 Uhr private Tanzveranstaltungen abhalten, dann darf auch ein Kleinkind daran teilnehmen und Rauchen und Alkohol trinken können die Eltern auch erlauben, wenn sie das für richtig halten. Z.B. bei der Geburtstagsfeier eines älteren Jugendlichen in kontrolliertem Ausmaß.

Erlauben die Eltern alles oder haben keinerlei Interesse an Erziehung und am Wohl des Kindes, dann ist das eher ein Fall für das Jugendamt als für das Jugendschutzgesetz (Verwahrlosung).

Es gilt in der gesamten Bundesrepublik, regelt aber nur Situationen, welche etwas mit Öffentlichkeit (Kneipe, Disko, Kauf von Tabak etc.) oder Medienkonsum (Videos, Kino, Computerspiele etc.) zu tun haben.

Wen nicht explizit dabei steht in der Öffentlichkeit oder so dan gilt es überall.