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gilt das als verleumdung?

gefragt von mauritiusGIRL19 am 18.08.2008 um 13:32 Uhr

wollte mit nem guten kumpel& ne gute freundin von mir ins kino gehen!als wir(miene freundin&ich) eintrafen..sahen wir seine ex ..sie hielt mir vorwürfe,warum ich sie nicht angerufen hätte um ihr beschied zu sagen das wir mit ihren EX-freund ins kino gingen (hab siet monaten kein kontak)..darauf wurde sie wütend und sagte zu mir wie konnte ich mit ihm ins kino gehen,nachdem ich 3dates hatte mmit ihm..usw..sie wurde lauter und viele schauten zu uns bzw. zu mir ,als sie mir zu nah kam schob ich sie weg ..und sie explodierte ..und schrie noch lauter! aber dann bin ich einfach gegangen,weil ich mir dachte das ist es nicht wert !

kann ich sie anzeigen wegen verlaumdung oder irgendetwas anderes?


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Frage beantworten


freefree
beantwortet von freefree am 18. August 2008 13:35
5x
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Nein

Das ist Kindisch - .....

Ignorieren und gut !


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. August 2008 13:34
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Eine Verläumdung wäre die Verbreitung falscher Tatsachen in der Öffentlichkiet. Sonst nichts!


butz1510
beantwortet von butz1510 am 18. August 2008 13:34
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Warum willst Du sie anzeigen? (Ist das eigentlich gerade Mode?) Lass mal...

Du hast doch den Freund, sie hat ihn nicht mehr und ist vermutlich deshalb sauer und frustriert. Finde ich ziemlich normal. Sie kam sich halt blöd vor an dem Abend. Hake es ab und fertig.

Deine Reaktion (einfach weggehen) finde ich übrigens sehr gut. Nur nichts provozieren.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 18. August 2008 13:34
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Verleumdung ist es dann, wenn Jemand Lügen über dich rumerzählt, und damit deinen Ruf schädigt. Deine Frage ist schwer verständlich geschrieben, daher kann ich dir das für deinen Fall nicht wirklich beantworten.


Baiana
beantwortet von Baiana am 18. August 2008 13:35
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Quatsch. Warum willst Du Deine Freundin anzeigen - nur weil sie Dich verletzt hat?

Ruf sie an und redet miteinander. Aber lauf doch wegen so einem Mist nicht zur Trachtengruppe.





dragon100
beantwortet von dragon100 am 18. August 2008 13:35
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Mach Dir doch keinen Stress.Vergiss es einfach.

Kommentar von mauritiusGIRL19 am 18. August 2008 13:38

er ist ein guter kumpel ..sie hat ihn 2-3 mal eine geknallt ..lief mir hinterher ..drohte den typ er wird sie umbringen ,erzählt den typ das ich sachen gesagt habe die nicht stimmen ..usw. das mädel ist nicht normal im kopf!!

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. August 2008 13:57

Sorry, Mädel, werd' erst mal erwachsen ... Das, was du hier beschreibst, sind Verhaltensweisen auf Kindergarten-Niveau. Wenn du damit in deinem angeblichen Alter ernsthafte Probleme haben solltest, empfehle ich dir ernsthaft einen Psychotherapeuten.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 18. August 2008 13:39
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Kinder, Kinder ...


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 18. August 2008 13:45
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Natürlich Du kannst sie auch wegen Brandstiftung anzeigen aber der Erfolg ist sehr fraglich.


newcomer
beantwortet von newcomer am 18. August 2008 13:34
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anzeigen kannst du sie, die Klage wird aber abgeschmettert. In Beziehungsstress mischt sich kein Gericht ein


anonym
beantwortet von jotde01 am 18. August 2008 13:35
1x
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wie? was? Verleumdung? was hat sie denn gesagt? Oder wer hat was gesagt? Du mit deiner Ex? Oder sie mit ihren Ex? oder wer oder was? Habt ihr nach drei Dates schon solche Probleme? Sonst keine Probleme? Vergiß das doch einfach...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. August 2008 13:40
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Warum ist die Wahrheit eine Verleumdung? Wer wegen solch einem Kinderkram zur Polizei rennt ist doch höchstens 10 Jahre. Und bei diesem Alter wird die Polizei nicht tätig.


rain23
beantwortet von rain23 am 18. August 2008 13:50
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Nein wieso Anzeigen? Das ist doch Kinderkram was sie da macht. Mach ihr einfach klar das Du tun und lassen kannst in deiner Freizeit was du willst und ihr keine Rechenschaft ablegen mußt, da es schließlich Dein Freund ist. Es war logischer Weise ein Peinlicher Auftritt, aber die Leute werden dann ja wohl auch mit bekommen haben was los war (wenn sie so laut geschrien hat) dann sollte ihr das peinlich sein und nicht dir.


dingsvomdach
beantwortet von dingsvomdach am 18. August 2008 14:10
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der bürokratische Aufwand lohnt nicht. Hake es ab und schone deine Nerven.


weberwf
beantwortet von weberwf am 18. August 2008 14:13
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Wenn sie explodiert ist, kann man sie nur noch zusammenkehren.





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