Naythawaynah am 30.04.2009 um 0:39 Uhr
Nach nicht wirklich aufschlüssigen Forschungen im I-net versuche ich es nun hier:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Direkt über mir wohnt eine Mieterin, welche jeden Abend nach 22.00 Uhr einen Großputz in ihrer Wohnung veranstaltet. Dagegen ist ja grundsätzlich nichts einzuwänden, jedoch ist dies mit Getrampel, Möbel herumrücken, Gescheppere an den Heizungsrohren sowie mit Türen knallen verbunden, was sich regelmässig bis 23.30 -00.00 hinzieht. Im Grunde würde es mich nicht weiter stören, wäre ich arbeitslos oder müsste erst mittags um 12.00 aufstehen. Nur bin ich nun mal berufstätig; mein Wecker klingelt stets morgens um 06.00 Uhr. Gilt nächtliches Wohnungsgestalten als Ruhestörung? Muss ich das hinnehmen? Oropax kann ich nicht nehmen, sonst höre ich ja meinen Wecker nicht... ;-)

Wende Dich an Deinen Vermieter, bitte ihn, auf die Mieter einzuwirken. Zur Not kürze die Miete. Es gilt Zimmerlautstärke.
Oder Du rufst immer und immer wieder die Polizei.

ich würde es eindeutig als Ruhestörung ansehen. Kannst du mit der Dame nicht mal über die Sache sprechen, bevor du dich eventuell an den Vermieter wendest. Vielleicht ist sie sich ihres Tuns gar nicht bewusst.
Es darf geduscht, gebadet, vielleicht auch noch kurz der Staubsauger angeworfen werden. Aber wenn laute Musik, zu lauter Fernseher Ruhestörung ist, ist wohl das Möbelrücken und das was du beschreibst Ruhestörung. Sprich deine Mitbewohner zunächst freundlich an, vielleicht ist ihnen gar nicht bewußt, wie störend das ist.
Vielleicht richten die aber auch nur ihren Schlafplatz, Couch ausziehen, Tisch beiseite schieben etc.
Sprich mit ihnen.
Naythawaynah am 30. April 2009 00:54 Ich vermute das auch fast, dass ihr das nicht bewusst ist...ich denk, ich spreche sie mal an und wenn das nichts hilft, dann muss eben der Vermieter helfen...mich nervt das auf jeden Fall langsam...
Das bekommst du schon hin.

Jeden Abend Großputz? Das ist eher ein Fall für die Klapse als für den Vermieter...
Rede doch mal mit den Mietern,wenn du gleich auf Ruhestörung machst,gibt es böses Blut

Ab 22:00 ist normalerweise Schicht im Schacht. Im Mietvertrag stehen auch noch Einzelheiten.
Du schreibst nichts davon, dass Du die Bewohnerin auch nur darauf angesprochen hättest. Das ist doch wohl das erste was man tut, weit eher als hier eine Frage zu posten.
Solltest Du sie nicht antreffen so kannst Du ihr doch einen (freundlichen) Brief in den Briefkasten werfen. Es ist schließlich gut möglich, dass die Dame gar nicht weiß (davon würde ich sogar ausgehen), dass ihre Putztätigkeit überhaupt zu hören ist (hellhöriges Haus?!).
Hinnehmen musst Du das nach 22 h natürlich nicht, wenn das für Dich so deutlich zu hören ist. Darauf musst Du Deine Nachbarin aber schon aufmerksam machen!
Also: Erstmal ansprechen bzw. Brief schreiben bevor man
Nach Landesimmisionsschutzgesetz NRW (und in den anderen Bundesländern gleich) gilt die Nachtruhe zwischen 22-6 Uhr. Am besten mal ein Lärmprotokoll führen und der zuständigen Behörde zuführen (Ordnungsamt; Polizei).
ich würde sagen:Ja! rede mit ihr ob sie es nicht wann anders oder leiser machen kann.wenn sie es nicht lässt,würde ich mich an den vermieter oder an die hausverwaltung wenden

Der Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben. Deshalb kann er sich gegen unzulässigen Lärm wehren (LG Hamburg WM 84, 79). Das gilt insbesondere für den nächtlichen Lärm. Die nächtlichen Ruhezeiten - nach 22 Uhr - sind gesetzlich (Immissionsverordnungen der Länder) besonders geschützt.

ich hatte auch mal das vergnügen. aber bei mir war es andersrum. da kam meine äußerst freundliche nachbarin zu mir, um sich nach MONATEN !!! bei mir zu beschweren, wenn ich abends, wenn ich nach Hause komme, meist so gegen 20 Uhr, meinen Haushalt mache und dann die Waschmaschine anschmeisse oder Staub sauge. da sie mir auch gleich mit dem Vermieter drohte habe ich sie belächelt und meinte, sie solle doch mal in die hausornung schauen. Ab 22:00 ist Nachtruhe einzuhalten. Seitdem ist Ruhe. Allerdings haben wir nun nicht das beste Verhältnis zu einander. Daher unbedingt rechtzeitig mit ihr reden, bevor sich die Fronten verhärten !
Naythawaynah am 30. April 2009 00:57 Ja, verhärtet Fronten möcht ich auch nicht, ich mag mich ja wohl fühlen. Bis 22.00 Uhr kann sie meinetwegen nen Polterabend veranstalten, aber jede Nacht 5-6 Stunden ist mir auf Dauer echt zu wenig Schlaf...

Oh menno....bin erst im Februar eingezogen, da kann ich nicht schon wieder ausziehen. Zumal die Wohnung echt cool ist. Aber mal im ernst: wer putzt denn jede Nacht um die selbe Zeit? Ich find das schräg...und ob sie gemännert werden möchte...mmh...ich frag sie lieber nicht, sonst fliegt mir noch nen Besen um die Ohren... ;-)

:-))) Auf die Idee bin ich auch schon gekommen, sie mal morgens um 06.00 zu wecken...mir tun nur die restlichen Nachbarn leid...die können doch nix dafür...aber schon mal ein großes Danke für die schnellen und vielen Antworten...bin da eben ein wenig unbeholfen bei dem Thema, da ich ich glaubte, Ruhestörung sei eben nur bohren, musik etc....

Vielleicht ist das ein Wink mit dem Zaunfpahl, und sie will Aufmerksamkeit erregen. Eventuell möchte sie gemännert werden. Vorsichtig zurückklopfen ist angesagt.
moewie am 30. April 2009 00:48 "gemännert" werden - was für ein Ausdruck!!!!!!!!
Gerd2 am 30. April 2009 00:50 der Ausdruck ist doch wohl mehr als anständig, oder ?
Naythawaynah am 30. April 2009 00:52 "gemännert" ist mir neu...schönes Wort... :)

ganz einfach:
dann hast Du Deine Ruhe und die Möbel können weiter gerückt werden :-)

:-) Na genau wegen der Dame bin ich ja gerade noch wach ;-) und forsche, was man da machen kann...
Du bist zu leise beim aufstehen...dein Wecker steht nicht am Abzug und du klopfst nicht an die Heizung im Schlafzimmer.... - wenn Du das Regelmässig machst - also nicht jeden Tag... wirst Du sehen dass sich das einpegelt...

hast Du sie denn schon mal direkt darauf angesprochen?
Und wie es scheint willst Du um diese Zeit ja sowieso noch nicht schlafen, sonst wärest Du jetzt ja nicht mehr online!!!!!!!!!!!
Normalerweise soll ab 22:00 Uhr Ruhe herrschen und genau darauf kannst Du die Dame auch ansprechen, ansonsten Vermieter informieren.
Dein erster Blick sollte der Hausordnung gelten und dann würde ich an deiner stelle den vermieter schriftlich davon in kenntnis setzen
Finde ich etwas übertrieben. Würde erstmal mit der Nachbarin sprechen.
Ich gehe natürlich davon aus, dass es solche Gespräche schon gab.