Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Der Steurfreibetrag beträgt 7.664 Euro und somit bei Veheirateten 15.328 Euro. Also kann deine Frage mit JA beantwortet werden. Wenn ein Ehegatte ebreits den gesamten Freibetrag ausgeschöpft hat, wird das Einkommend des anderen ab dem 1. Euro steuerpflichtig. Deshalb kommt es je nach Steuerklassen-Kombination, ob der Zweitverdienende wirklich erheblich dazu verdienen kann. Manchmal ist ein 400 Euro Job dann sinnvoller als z.B. eine Halbtagsstelle.