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Gilt bei Minijobs 400€ pro einzelnem Monat oder 4800€ pro Jahr?

gefragt von joekurt am 16.01.2008 um 21:59 Uhr

Wenn ich einen 400€ Minijob annehme und im Sommer dann aber stattdessen zwei Monate vollbeschäftigt bin, fallen dann nur für diese zwei Monate Sozialversicherungsbeiträge an, oder wird dann mein Jahres-Verdienst durch 12 dividiert, sodass ich im Schnitt über die 400€ komme?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Januar 2008 22:02
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die 400 Euro-Jobs sind auf den einzelnen Monat beschränkt und können nicht dividiert werden..

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:09

Nö. Die Minijobzentrale sieht das ein bisschen anders.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 16. Januar 2008 22:04
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Ein Minijob ist eine dauerhafte Beschäftigung.

Du schreibst von einer kurzfristigen Beschäftigung.

Die ist rentenversicherungsfrei, wenn sie weniger als 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr ausgeführt wird und es kommt nicht auf die Höhe des Verdienstes an.

http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. Januar 2008 22:05
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Schüler und Studenten, die in den Ferien, neben ihrem Studium oder nach der Schule einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgehen, sind Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss daher vom Arbeitslohn die Lohnsteuer nach den allgemeinen Vorschriften einbehalten und an das Finanzamt abführen. Für die korrekte Berechnung der Steuer haben die Schüler/Studenten, wie andere Arbeitnehmer auch, dem Arbeitgeber ihre Lohnsteuerkarte vorzulegen. Nach Beendigung des Ferienjobs werden darauf der Bruttolohn und die gegebenenfalls einbehaltenen Steuern vermerkt.

Obwohl bereits bei Aufnahme der Beschäftigung deren Befristung feststeht, wird bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber unterstellt, dass der Schüler/Student während des ganzen Jahres Arbeitslohn beziehen wird. Dementsprechend muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, auch wenn sicher ist, dass der Schüler/Student keine weiteren Einkünfte hat und haben wird. Ist auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I eingetragen (was bei Studenten und Schülern die Regel sein dürfte), bleibt ein Monatslohn bis 898,65 Euro ohne Steuerabzug.

Wird dieser Betrag überschritten und Steuer einbehalten, kann diese nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür muss eine Einkommensteuererklärung angefertigt werden. Das entsprechende Formular gibt es bei allen Finanzämtern.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ferienjob

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:06

Ansonsten schau mal bei der Minijobzentrale:

Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig. Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:08

Der link hierfür ist:

http://www.minijob-zentrale.de/langde/nn10950/DE/1AN/Node.htmlnnn=true

Schau da mal unter Verdienstgrenzen.

Kommentar von joekurt am 16. Januar 2008 22:21

Aha, vielen Dank. Das heißt dann wenn ich 9 Monate im Jahr nur 300€ verdiene und 3 Monate (in meinen Ferien) aber 1000€ (weil ich ganztägig arbeite), käme ich auf mehr als 400€ im Schnitt und es bestünde daher Versicherungspflicht für alle 12 Monate. Ich hoff, ich seh das jetzt richtig.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:27

Genau so ist es.

Kommentar von joekurt am 16. Januar 2008 22:30

Ok. Danke nochmal!


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 17. Januar 2008 20:26
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Grundsätzlich dürfen nur max. 400 € mtl. verdient werden. Eine Jahresgrenze gibt es grundsätzlich nicht. Diese wird nur bei Bezahlung von Sonderzahlungen berechnet. Es ist erlaubt 2 x im Jahr eine unerwartete Überschreitung erlaubt (z. B. Krankheitsvertretung).


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