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Gilt bei einmonatiger Kündigungsfrist für Wohnraum auch Zugang bis zum dritten Werktag?

gefragt von schlofti am 01.03.2008 um 17:09 Uhr

Also bei einem Mitevertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist, gilt da auch der Zugang der Kündigung vom Mieter bis zum dritten Werktag?


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Reply


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 1. März 2008 17:12
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Bei einmonatiger Kündigungsfrist muss die Kündigung ein Monat vorher beim Vermieter sein!


anonym
beantwortet von Rolfe am 1. März 2008 21:31
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Es wäre schon wichtig zu wissen, was im Mietvertrag steht. Steht dort: "Der Mieter kann kündigen mit einer Frist mit einem Monat zum Monatsende" - es gilt dann immer das Monatsende - da gibt es keinen Überhang bis in die nächsten 3 Tage. Wenn das obige im Mietvertrag steht, können es fast 2 Monate sein! Also: Der Mieter kündigt am 4.2.08 - dann kann er mit Monatsfrist zum Monatsende erst zum 31.3.08 wirksam kündigen.




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