Also bei einem Mitevertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist, gilt da auch der Zugang der Kündigung vom Mieter bis zum dritten Werktag?

Bei einmonatiger Kündigungsfrist muss die Kündigung ein Monat vorher beim Vermieter sein!
Es wäre schon wichtig zu wissen, was im Mietvertrag steht. Steht dort: "Der Mieter kann kündigen mit einer Frist mit einem Monat zum Monatsende" - es gilt dann immer das Monatsende - da gibt es keinen Überhang bis in die nächsten 3 Tage. Wenn das obige im Mietvertrag steht, können es fast 2 Monate sein! Also: Der Mieter kündigt am 4.2.08 - dann kann er mit Monatsfrist zum Monatsende erst zum 31.3.08 wirksam kündigen.