
Mir ist nichts anderes bekannt. Welches Datum sollte auch sonst gelten. Man muss jedoch ergänzen, dass nicht nur das Datum der Rücksendung an sich gilt, sondern EVTL. auch das Datum, an dem man dies z.B. per Email reklamiert hat. Bei letzterem bin ich mir aber nicht sicher.
LG

An dem Tag, wo dir die Ware zugeht, beginnen die 14 Tage zu laufen. Zur Fristwahrung musst du den Widerruf oder aber die Ware innerhalb dieser Frist dem Verkäufer zukommen lassen. Wenn du das Paket einfach nur zurückschickst, dann gilt natürlich der Poststempel.
Entscheidend ist, dass man gerichtsfest das Datum glaubhaft machen muss. Wenn der Vertragspartner z.B. im selben Ort ist und man die Ware persönlich vorbei bringen kann, gilt natürlich auch die Empfangs-Bestätigung der Firma. Vergleichbares könnte auch für eine Vertragsfirma/Niederlassung/Filiale gelten. LG