gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
43 

Gilt bei 14-tägigem Rückgaberecht das Datum des Poststempels ?

gefragt von scatman am 25.02.2007 um 22:52 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (17471)
tage (248)
14 (55)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


Westi
beantwortet von Westi am 26. Februar 2007 00:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mir ist nichts anderes bekannt. Welches Datum sollte auch sonst gelten. Man muss jedoch ergänzen, dass nicht nur das Datum der Rücksendung an sich gilt, sondern EVTL. auch das Datum, an dem man dies z.B. per Email reklamiert hat. Bei letzterem bin ich mir aber nicht sicher.

LG

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 26. Februar 2007 00:35

Entscheidend ist, dass man gerichtsfest das Datum glaubhaft machen muss. Wenn der Vertragspartner z.B. im selben Ort ist und man die Ware persönlich vorbei bringen kann, gilt natürlich auch die Empfangs-Bestätigung der Firma. Vergleichbares könnte auch für eine Vertragsfirma/Niederlassung/Filiale gelten. LG


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 26. Februar 2007 00:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

An dem Tag, wo dir die Ware zugeht, beginnen die 14 Tage zu laufen. Zur Fristwahrung musst du den Widerruf oder aber die Ware innerhalb dieser Frist dem Verkäufer zukommen lassen. Wenn du das Paket einfach nur zurückschickst, dann gilt natürlich der Poststempel.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.