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Gilt auf Messen das Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften?

gefragt von benjaminbluemchen am 12.06.2007 um 21:17 Uhr

Ich habe vor einer Woche auf einer Messe einen Kaufvertrag unterschrieben. Kann ich hier, wie bei Haustürgeschäften innerhalb von 2 Wochen widerrufen?


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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 12. Juni 2007 22:04
1x
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Warum auch sollten Geschäftsabschlüsse / Käufe auf Messen den Haustürgeschäften gleichgesetzt sein?

Beim Haustürgeschäft tritt der Verkäufer aktiv an Dich heran und versucht zudem an der Haustür oft mit psychologischen Tricks (Mitleidtour ...) etwas zu verkaufen.

Auf eine Messe gehst Du aktiv (falls Du nicht dahingetragen wirst) und suchst aktiv einen der Aussteller auf, um dort etwas zu kaufen.

Das sind juristisch mindestens zwei Paar Schuhe.


anonym
beantwortet von wiele am 12. Juni 2007 21:38
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Es ist nicht genauso wie bei Haustürgeschäften! So ganz eindeutig ist es wohl nicht.
Lies mal hier:
http://www.sakowski.de/newsletter/recht016.html
Gruß wiele


paradies
beantwortet von paradies am 12. Juni 2007 22:01
0x
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Hätte folgendes gefunden von der Verbraucherzentrale: www.vz-bawue.de/ dann rechts oben bei Suche den Suchbegriff "Messe" eingeben Enter Dann steht da mittig: "Verträge auf Messen sind bindend/Rechtslage häufig falsch eingeschätzt" Dieses anklicken.



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